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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hall
    ich habe eine Frage. Ich (Ass. Innere) muss gelegentlich Gutachten z.B. bei Betreuungsangelegenheiten oder für Krankenversicherungen anfertigen.
    Hierfür wird dann gel. um eine Rechnungsstellung gebeten.
    Weiß jemand was man für ein Gutachten berechnen kann? bzw wo man es nachlesen kann? Welcher Zeitaufwand ist wofür üblich und was kann (darf) man dafür berechnen?


    freue mich über Hilfe



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  2. #2
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    Bei uns werden die von mir diktierten Gutachten vom Sekretariat geschrieben und verschickt, inklusive Rechnung. Das Geld erscheint dann auf der Gehaltsabrechnung (Arztanteil 60%, davon gehen noch die Steuern ab und eine Schreibgebühr für die Sekretärinnen).

    Ansonsten müßten die genauen Gebühren in der GOÄ nachvollziehbar sein. Es kommt u.a. auf den Umfang des Gutachtens an und ob man z.B. den Patienten einbestellt oder nur nach Aktenlage begutachtet.



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  3. #3
    Workaholic Avatar von synovia
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  4. #4
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    Hallo
    danke für eure Hilfe; ich frag nur nochmal nach, weil ich echt keine Ahnung hab (und irgandwie sonst komischerweise auch niemand in der Klinik).

    Die Abrechnung über Sekretariat/Gehaltszettel ist natürlich super - gibts aber nicht bei uns. Ich kann nat. auch schlecht die Sekretärin die Schreibarbeit machen lassen (was wohl bei den kurzen Stellungnahmen der Hauptanteil ist), Papier und Drucker dews KH benutzen und die volle Rechnung selber kassieren...?

    Also tippe ich es selber (*ärger*).
    Kann ich also nach §80 GOÄ einfach den zulässigen Gebührensatz von 40,23EUR berechnen? Eine Begründung für die Steigerung scheint ja nciht notwendig... Schreibgebühren rechne ich dann halt nicht ab...



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  5. #5
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    Gutachten kannst ud mit einem festen Satz abrechnen, der für die Einzelnen Gutachtenarten auch nachzugoogeln ist. betreuungsgutachten mit 60 € pro Stunde. D.h. zum Beispiel halbe Stunde Gespräch mit dem Patienten, 15 Minuten Akten durchforsten, 15 Minuten mit einem evtl. zukünftigen Betreuer sprechen, halbe Stunde diktieren und verbessern = 90 € verdient. Die Rechnung kannst du einfach an das Gericht schicken, wenn du das nicht über das Haus abrechnen kannst. Wenn du das auf dein Privatkonto direkt bekommst musst du es bei der Steuererklärung halt als Nebenverdienst aufführen.



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