Zitat von
SuperSonic
Wenn du während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, bist du in allen Zweigen der Sozialversicherung voll versicherungspflichtig. Ansonsten kann m. W. nichts "passieren".
Na, so schnell geht das auch nicht. In der Regel kann man anwesenheitspflichtige Veranstaltungen im nächstmöglichen Semester einmal wiederholen, wenn man die zulässigen Fehlzeiten überschritten hat - Klausuren kann man öfter wiederholen, bei uns dreimal. Manchmal kann man sich von Veranstaltungen ohne Konsequenzen abmelden, aber dafür ist es jetzt vielleicht schon zu spät. Ich würde trotzdem mal im Dekanat fragen.
Natürlich muss die Uni dir ermöglichen, irgendwann einmal scheinfrei zu werden. Du könntest beispielsweise statt des 3. Semesters das 1. Semester nachholen und das 3. Semester in einem zusätzlichen 5. vorklinischen Semester machen.