Vielleicht Ich weiß nicht, ich hatte gedacht, vielleicht gibt es da Regeln. Wenn man z.B. seine Doktorarbeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Prüfung nicht abgelegt hat, muß man auch nochmal eine Prüfung ablegen, das war mir auch neu. Hätte ja sein können, daß da noch Überraschungen auf mich warten. Normalerweise beantragt man seine Approbation ja immer gleich nach der Prüfung.
Sicher, ich bin ja nicht doof Da ich momentan nicht als Arzt arbeite, habe ich sie einfach noch nicht beantragt, weil es nicht nötig war.PS: Du weißt aber schon, dass du dich ohne Approbation nicht als Arzt/Ärztin ausgeben darfst? Das wäre nach § 132a StGB eine Straftat.