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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    unsensibel Avatar von Lava
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    1.) Wann ist eine Neuroreha indiziert? Wir habe oft Patienten mit traumatischer SAB, SDH oder ICB, die keinerlei sensomotorische Ausfälle haben. Nur Kopfschmerzen, bissl Verlangsamung und kognitive Defizite. Reicht das für ne Neuroreha?

    2.) Wie wird das bei euch gehandhabt mit Reha bei Patienten mit eingeschränkter Lebenserwartung? Manchmal haben wir welche mit pathologischen Frakturen oder manchmal auch mit osteoporotischen Frakturen, die "zufällig" auch irgendein metastasiertes Carcinom haben. Zahlt die Kasse da ne Reha? Kann man das abhängig machen vom AZ? Heute habe ich z.B. ne Patientin in die Reha geschickt mit Z.n. medialer Schenkelhalsfraktur, die auch ein metastasiertes Magen-Ca hat. Der geht's vom AZ her blendend. Bin mir jetzt aber nicht mehr sicher, ob ich das Magen-Ca. beim Antrag auf Reha erwähnt habe... nicht, dass die ja jetzt ind er Klinik ne Schreck kriegen oder die Kasse meckert, wieso wie eine todkranke Frau noch in die Reha schicken
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  2. #2
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    1.) Wann ist eine Neuroreha indiziert? Wir habe oft Patienten mit traumatischer SAB, SDH oder ICB, die keinerlei sensomotorische Ausfälle haben. Nur Kopfschmerzen, bissl Verlangsamung und kognitive Defizite. Reicht das für ne Neuroreha?
    Die Frage ist halt einfach wie ausgeprägt die kognitiven Defizite sind. Wenn die selbstständige häusliche Versorgung bedroht ist wäre eine stationäre Reha sicherlich indiziert. Halt unter der Vorraussetzung das eine Besserung des Defizits zu erwarten ist. Falls die Patienten bei euch ergotherapeutisch betreut werden, kannst du dir ja von den Ergos eine Rückmeldung geben lassen, ob es zu einer Besserung unter Therapie kommt. Ein entsprechender Satz macht sich auch immer gut im Reha-Antrag. Ansonsten gibt es ja noch die Möglichkeit einer ambulanten Reha oder die Empfehlung an den HA Ergotherapie zu verschreiben (wobei dann natürlich immer die Frage ist, ob das dann auch wirklich verordnet wird).
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  3. #3
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    2.) Wie wird das bei euch gehandhabt mit Reha bei Patienten mit eingeschränkter Lebenserwartung? Manchmal haben wir welche mit pathologischen Frakturen oder manchmal auch mit osteoporotischen Frakturen, die "zufällig" auch irgendein metastasiertes Carcinom haben. Zahlt die Kasse da ne Reha? Kann man das abhängig machen vom AZ? Heute habe ich z.B. ne Patientin in die Reha geschickt mit Z.n. medialer Schenkelhalsfraktur, die auch ein metastasiertes Magen-Ca hat. Der geht's vom AZ her blendend. Bin mir jetzt aber nicht mehr sicher, ob ich das Magen-Ca. beim Antrag auf Reha erwähnt habe... nicht, dass die ja jetzt ind er Klinik ne Schreck kriegen oder die Kasse meckert, wieso wie eine todkranke Frau noch in die Reha schicken
    Ein metastasiertes Malignom bedeutet ja nicht automatisch, daß der Patient sich keine Langspielplatte mehr anhören kann. Bei metastasiertem Mamma-Ca z. B. kann die Lebenserwartung (bei teilweise relativ guter Lebensqualität wohlgemerkt!) durchaus einige Jahre betragen.
    Vom Standpunkt der Kassen her ist eine Reha keine "Kuschelmaßnahme" für den Patienten, sondern soll Morbidität und Selbstständigkeit verbessern und damit für die Kasse die Kosten senken. Eben dieses Ziel kann durchaus auch in palliativen Situationen erreicht werden.

    Man berücksichtige in diesem Zusammenhang, daß die Kosten für Staging und gewisse Chemotherapieschemata gerade in palliativen Situationen oft weitaus höher sind als eine im Vergleich dazu lächerliche Rehamaßnahme; was die Kassen da für Kohle raustun, ist unglaublich!
    Die Erkrankung gehört natürlich in jedem Fall angegeben.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  4. #4
    Herzschamane
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    Wenn mit der Reha eine Pflegebedürftigkeit abgewendet werden kann, dann kann man das auch gut begründen und durchbekommen.
    Je fitter der Patient vorher war und je besser die Chancen auf eine Besserung durch Reha, desto eher ist die Reha indiziert. Habe selbst schon für nen Patienten mit ner ICB und kognitiven Defiziten und Desorientierung eine neurologische Reha Phase D angemeldet (wurde bewilligt, haben aber abgesagt, weil Pat. wieder topfit war und im Verlauf voll orientiert). Einfach mal den Barthel-Index berechnen und schauen, welche Reha die geeignete ist.



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