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Thema: KPP

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Hmm nee also in Hessen muss es aber kein Kalendermonat sein.
    Genauso gut gehen 30 Tage, man kann sich also aussuchen ob 30 Tage oder 1 Kalendermonat.

    Guckst du hier: http://www.med.uni-frankfurt.de/stud...kpp_inland.pdf
    Geändert von LilacAngel (19.10.2009 um 22:06 Uhr)



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  2. #7
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    nunja
    ich hab in hessen physikum gemacht
    und da MUSSTE es ein kalendermonat sein und NICHT 30 tage und NICHT 4 wochen



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  3. #8
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    Wann hast du denn Physik gemacht? Wahrscheinlich hat es sich geändert. Habe auch beim LPA nachgefragt, ob meine KPP Tage so möglich sind und das sind sie. Und das waren keine Kalendermonate, sondern exakt 90 Tage.
    Aber dafür, dass es in dem Dokument steht, kann ich ja auch nichts ;)
    Im Übrigen macht es auch Sinn. Wenn z.B. jmd. im Februar, März, April das KPP macht und nur Kalendermonate zählen würden, dann wären das 29 Tage (wenn Schaltjahr), 30 Tage und 31. Kommt auf 90 Tage raus.



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  4. #9
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    ich hab jetzt gerade erst physikum gemacht.
    bin jetzt im 1. klinischen
    hatte das kpp betreffend schon lustige streitgespräche mit fr schwarz.
    allerdings ist das die dame die in gießen sitzt, vielleicht sieht die das anders.
    und manchmal denke ich, dass das alles bei ihr auch von der tagesform abhängt ^^



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  5. #10
    Gold Mitglied
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    ^^ das kann natürlich sein
    Also wie gesagt, habe auch eine schriftliche Bestätigung per Mail vom LPA Frankfurt, welches ja Teil des LPA Hessen ist^^, dass das KPP in 90 Kalendertagen oder 3 Monaten abgeleistet werden kann, wobei jeder Abschnitt einen Monat (d.h. Kalendermonat) oder mindestens 30 Tage betragen muss.
    Habe gerade auch mal beim LPA Rheinland-Pfalz nachgesehen und da sieht es auch so aus. 3 Monate. Diese werden näher definiert als 3 Monate (90 Kalendertage), welche aufgeteilt werden können und von denen dann jeder Abschnitt 1 Monat (mindestens 30 Kalendertage) betragen muss. Hier ist z.B. nix mit Kalendermonaten, ich glaube mit 90 Tagen à 30 Tage je Abschnitt ist man so gut wie immer auf der sicheren Seite.
    Achso, und hier auch der Link, falls es wen interessiert: http://www.lsjv.de/merkblatt_krankenpflegedienst.pdf

    Und jetzt mach mir keine Angst, nicht dass es hinterher doch nicht genehmigt wird ;)
    Geändert von LilacAngel (19.10.2009 um 23:13 Uhr)



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