Computertomographie: Die kraniale CT gilt als Goldstandard und ist bei schädelhirnverletzten Patienten
erforderlich, wenn folgende Befunde vorliegen bzw. bekannt sind (absolute Indikation [Mendelow et al.
1983]):
Koma
Bewusstseinstrübung
Amnesie
andere neurologische Störungen
Erbrechen, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang zur Gewaltein-wirkung besteht.
Krampfanfall
Klinische Zeichen oder röntgenologischer Nachweis einer Schädelfrak-tur
Verdacht auf Impressionsfraktur und/oder penetrierende Verletzungen
Verdacht auf Liquorfistel
Bei Hinweisen auf eine Gerinnungsstörung (Fremdanamnese, "Marcu-marpass", nicht sistierende
Blutung aus oberflächlichen Verletzungen usw.)
B
Eine kraniale CT sollte in Zweifelsfällen durchgeführt werden (fakultative Indikation), z. B. bei:
unklaren Angaben über die Unfallanamnese
starken Kopfschmerzen
Intoxikation mit Alkohol oder Drogen
Hinweisen auf ein Hochenergietrauma. Als solche gelten [Advanced Trauma Life Support (ATLS)
7 14.10.2010 15:34
Gültigkeit abgelaufen, LL wird z.Zt. überprüft2004] eine Fahrzeuggeschwindigkeit > 60 km/h, eine große Deformation des Fahrzeugs, das
Eindringen von > 30 cm in die Passagierkabine, eine Bergungsdauer aus dem Fahrzeug > 20 min, ein
Sturz > 6 m, ein Überrolltrauma, eine Fussgänger- oder Motorradkollision mit > 30 km/h oder die
Trennung des Fahrers vom Motorrad.