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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    1) Also, da ich nun festgestellt habe, dass das Unterbringungsgesetz Ländersache ist, wisst Ihr noch weitere Gesetze, die Ländersache und nicht Bundessache sind?

    2) Wie sieht es mit IVF aus?

    3) Was ist mir DNR und DNI (do not rescucitate and do not intubate?) Wo kann man festhalten, dass man keine lebensverländernden Massnahmen will?

    4) Wenn Ihr verstirbt, wem gehört ihr? Den Angehörigen oder dem Staat? (In Ö gehört man dem Staat, die Angehörigen können eine Obduktion nicht verhindern, wenn das Krankenhaus sie will)

    5) Ihr seid keine Organspender. (In Ö ist man das ja per Gesetz und auch in Ö lebende Deutsche sind das übrigens per Gesetz!)


    Nachdem ich merke, dass hier einiges verschieden ist und ich ja demnächst die Alpen verlassen und ins schöne DL abwandern will (und werde), sind das Dinge, die ich interessant finde.

    Noch was: Ihr könnt Euch ja theoretisch nach dem Studium niederlassen, was aber seid Ihr dann? Arzt ohne weiteren Zusatz, da ja keine Weiterbildung?
    Und gibt es Leute, die das in der Praxis machen?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Moin Sabbel,

    zum letzten Punkt:
    wir können uns hier zwar nach dem Studium theoretisch niederlassen, dürften dann aber ausschließlich Privatpatienten behandeln und dürften als Berufsbezeichnung auch nur "Arzt" (ohne Zusatz) angeben. De facto braucht man also eine Facharztbezeichnung um sich niederzulassen, da man sonst keine Kassenzulassung bekommt und da wahrscheinlich auch nie genügend Privatpatienten bei einem Arzt ohne Facharztbezeichnung auftauchen um davon leben zu können. Früher gab es mal den "praktischen Arzt", der durfte sich auch ohne Facharzt als Hausarzt niederlassen, davon gibt es auch noch einige ältere niedergelassene Kollegen, aber heutzutage ist ohne Facharzt nichts zu machen.



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  3. #3
    True style never dies Avatar von surfsmurf
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    Zitat Zitat von Sabbel Beitrag anzeigen
    2) Wie sieht es mit IVF aus?

    3) Was ist mir DNR und DNI (do not rescucitate and do not intubate?) Wo kann man festhalten, dass man keine lebensverländernden Massnahmen will?

    4) Wenn Ihr verstirbt, wem gehört ihr? Den Angehörigen oder dem Staat? (In Ö gehört man dem Staat, die Angehörigen können eine Obduktion nicht verhindern, wenn das Krankenhaus sie will)

    5) Ihr seid keine Organspender. (In Ö ist man das ja per Gesetz und auch in Ö lebende Deutsche sind das übrigens per Gesetz!)
    Als kurze Antworten:

    Zu 2):
    Bis zum Jahre 2003 kamen die gesetzlichen Krankenkassen für vier volle Behandlungszyklen auf, inzwischen werden nur noch drei zur Hälfte übernommen. Die restlichen Kosten müssen selbst getragen werden. Die Kostenübernahme ist in § 27a SGB V geregelt. Quelle
    Zu 3): Kann man als Patient theoretisch in der Patientenverfügung festhalten, sollte aber in jedem Fall mit dem zuständigen (Ober-)Arzt besprochen werden. Aber DNR-Verfügungen gelten als medizinrechtliches Grauland.
    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es in Deutschland keine allgemein bekannten Richt- oder Leitlinien zum Thema DNR. Quelle
    Zu 4):
    Es besteht aber, mit der Ausnahme von Anatomieleichen usw., kein Eigentumsrecht an einer Leiche - der Mensch ist auch nach dem Tod sein "eigener Herr". Quelle
    Zu 5): In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Wir sind also auch schon Organspender, allerdings nur mit unserer Zustimmung (oder der unserer Angehörigen).

    Hoffe, Dir auf die Schnelle ein bißchen geholfen zu haben.
    Geändert von surfsmurf (04.11.2009 um 17:59 Uhr)
    Studenten lernen zu viel und wissen zu wenig.
    (Rudolf Virchow)



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  4. #4
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    @Peter 1 und surfsmurf:

    DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!





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