ja müssen werden wir alle mal, liebe Solara, trotzdem bleibt die Frage im Raum stehen, warum nicht schon am 14. die offiziellen Lösungen bzw. die als richtig gedachten Lösungen online gestellt worden sind...
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Tja, zenkite, da wirst du wohl durchmüssen und ganz einfach warten müssen, wie wir alle anderen auch.
ja müssen werden wir alle mal, liebe Solara, trotzdem bleibt die Frage im Raum stehen, warum nicht schon am 14. die offiziellen Lösungen bzw. die als richtig gedachten Lösungen online gestellt worden sind...
Weißt du doch - wurde schon erklärt, und ob dir das nun gefällt oder nicht mit der Einspruchsfrist - ist nun mal so!
Wie hast du denn die Zeit nach dem Physikum überlebt? War doch da ganz genauso!
Also mir hat einmal ein Jurist erklärt, dass man eh erst juristisch gegen das Examen vorgehen kann, wenn man seine Ergebnis zugeschickt bekommen hat. Dann könnte man gegen die Ergebnisfeststellung vor dem Verwaltungsgericht klagen, Beklagte wäre aber dann nicht das IMPP sondern das Landesprüfungsamt. Vor Gericht könnte man dann die Fragen anfechten, was aber nur dann funktioniert wenn man knapp durchgefallen ist oder nur knapp eine Note verpasst hat. Aber ich weiß nicht ob das wirklich so funktioniert. Ich bin kein Jurist.
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