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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Allt kommer bli bra... Avatar von *dasQ*
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    hej ihrs,

    ich bin momentan (als studentin) in schweden und zur zeit gerade auf der "chirurgischen akutstation". gestern wurde eine 95-jährige patientin aufgenommen mit melaena und haematemesis und insgesamt schlechtem az. krea stark erhöht. mental schien die patientin jedoch sehr fit und konnte sich ohne probleme klar äußern. der behandelnde arzt beschloss jedoch, in abwesenheit der patientin, keinen herzalarm auszulösen, falls die patientin einen kreislaufstillstand erleiden sollte.

    ich war ziemlich geschockt. darf man das? das fragte ich auch den arzt und er meinte, das sei umstritten und es gebe kein gesetz, das das festlege, aber der behandelnde arzt müsse das zum wohle des patienten entscheiden. und bei dieser patientin würde aufgrund des alters sowieso keine chance auf erfolgreiche wiederbelebung bestehen. aber kann man das machen, wenn der patient total klar im kopf und bei vollem bewusstsein ist? ist das denn in deutschland auch so? wie wird das hier geregelt? ist man nicht verpflichtet, etwas "zu tun", solange der patient nicht das gegenteil verlangt?

    bin sehr gespannt auf eure antworten,

    gruß vom Q



    wird schon werden... irgendwie...



  2. #2
    Von hier an blind Avatar von Logo
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    Ausm Bauch heraus - ich mag meinen Bauch als Ratgeber - empfinde ich das als nicht in Ordnung. Sowas gehört mit dem Patienten besprochen...

    Wenn "Herzalarm" auch dort heißt Rea-Team losjagen, könnte man vielleicht diskutieren ob man sich das evtl. im Hinblick auf die Gesamtprognose spart und "nur" den Stations-Notfallkoffer bemüht und selber zumindest versucht adäquat zu reanimieren & ggf. scheitert...
    Etwa so ähnlich wie bei ner Schein-Rea bei nicht wiederholbaren Kids für die Eltern.
    Auch das erscheint mir suboptimal bis grenzwertig - wenn richtig, dann richtig (also mit Rea-Team).

    Mal sehen was die "alten Hasen" so hinsichtlich ihrer Handhabe erzählen
    Pure Vernunft darf niemals siegen!



  3. #3
    Herzschamane
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    Leider ist das auch in Deutschland eine Grauzone. Aber wenn die Patientin fit im Kopf ist, dann ist es eigentlich klar, dass man das mit ihr besprechen muss, da sie ihren Willen noch gut äußern kann (und man damit nicht den mutmasslichen Willen erörtern muss). Natürlich muss man dabei auch die Nebendiagnosen in Betracht ziehen und dann mit der Patientin erörtern.
    Wir habe in einer Abteilung ein Formular "Verzicht auf Wiederbelebung", das von unserem Klinisch-ethischen Kommittee erstellt wurde. Dabei wird eine Notiz über stattgehabte Gespräche gemacht auf deren Basis man zu einem Schluss bezüglich dem Verzicht kommt, ob eine Patientenverfügung kommt und es wird unterschieden, ob der Patient die Massnahmen ablehnt oder ob es medizinisch keine Indikation für weitere Massnahmen gibt. Und es wird unterschieden, ob der Patient nur keine Wiederbelebungsmassnahmen möchte, oder ob er auch intensivmedizinischen Massnahmen ablehnt. Ich finde, dass so etwas in diesem Graubereich doch noch eine akzeptable Lösung ist (das Formular muss von einem Facharzt unterschrieben werden! es erfolgt also automatisch eine Rücksprache).
    Ich bespreche solche Fälle grundsätzlich mit meinem Oberarzt, wenn wir keine Patientenverfügung haben, da diese mehr Erfahrung mit der medizinischen Prognose haben. Und danach wird dann auch mit den Angehörigen darüber gesprochen. Und im Zweifelsfalle kommen sie eben auf die Intensivstation und wir fahren volles Programm...

    Edit: eine "Schein-Rea" finde ich ethisch überhaupt nicht in Ordnung - entweder man macht etwas oder nicht!!!!!



  4. #4
    Handwerks-Azubi
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    Hier muss eine Patientenverfügung oder eine klare Äußerung des Patienten vorliegen, sonst wird bei uns alles reanimiert und das Grundprogramm mit Drücken, Beuteln, Intubation, Schocks und mehreren Runden Supra. Bei einem hochbetagten Patienten beenden wir das Ganze, wenn nach einer halben Stunde kein Rhythmus da ist.



  5. #5
    Allt kommer bli bra... Avatar von *dasQ*
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    ja, hier heißt herzalarm auslösen auch komplettes rea-team. und ich war eben auch der meinung, dass man das doch mit dem patienten besprechen müsse und die gegenfrage war dann: wie sollte denn ein solches gespräch aussehen? und bei dem alter würde sich dieser ganze aufwand nicht lohnen, die chancen auf erfolgreiche wiederbelebung lägen bei null bei diesem alter.

    die patientin ist übrigens gestern abend gestorben.



    wird schon werden... irgendwie...



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