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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    LA Avatar von alex1
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    Wenn der Zustand des Patienten so katastrophal ist, dass er trotz Intensivmassnahmen und Reanimation keine gute Chancen hat, muss man nicht alles machen.
    Neben dem ganzen juristischen Kram, darf die Berufsethik nicht vergessen.

    Ich habe selber zwei Patienten mit fortgeschrittenem Tumorleiden gehabt, die plötzlich verstarben (Blutung als LungenCa / akute Lungenembolie) und bei denen wir auf Reanimation verzichteten.
    Das waren Patienten, die noch unter Therapie waren, einigermassen fit waren (die konnten beide noch laufen), die aber beide plötzlich innerhalb von Sekunden kreislaufinstabil wurden bzw. einen Herzstillstand machten.
    Wir haben bei beiden Patienten und ohne vorherige Absrache mit Patienten oder Angehörigen auf REA-Massnahmen verzichtet.
    Die Autopsie hat die Richtigkeit der Entscheidung bestätigt. Der erste hatte eine grosse Blutung aus der Pulmonalis, der zweite eine komplette Embolie der Pulmonalis. Selbst wenn sie wieder einen Rhythmus gekriegt hätten, würde das nichts bringen.
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  2. #12
    LA Avatar von alex1
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    Zitat Zitat von MediHH Beitrag anzeigen
    Und es ist traurig wieviele Angehörige Ihre fast 100 jährigen Eltern/Großeltern über die Intensivstation jagen wollen, bei denen man vorher allen erklärt dass es nichts mehr zu retten gibt.
    Und ich habe gelernt, dass wenn der Patient, diesen Willen nicht schriftlich erklärt hat oder seinen Kindern eine Vollmacht geschrieben hat, ich sie einfach ignorieren kann.
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  3. #13
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    Also, während des PJs auf Intensiv und in der Inneren lief das schon des Öfteren so, dass in der Besprechung beschlossen wurde, keine Rea mehr zu machen.
    Gut, auf Intensiv waren die Patienten nicht entscheidungsfähig, allerdings hätten zum Teil die Angehörigen wohl auf eine Reanimation bestanden. Da hat das Team dann aber beschlossen, dass das nicht mehr ethisch vertretbar sei.
    Auf der Inneren waren die meisten Patienten, wo das beschlossen wurde, dement oder im Endstadium einer Krebserkrankung.
    Ich schätze, dass ich als Anfänger so etwas nicht entscheiden werde und dass mir wohl auch die Erfahrung dafür fehlt.
    Ich habe jedoch höchsten Respekt vor einigen erfahrenen Kollegen, die auch mal für sich selber entscheiden, jemanden gehen zu lassen, den man sonst ja doch zu Tode quält. Rechtlich ist das natürlich immer eine Grauzone in unserem Land, leider.
    Ich werde mir ernsthaft überlegen, wenn ich schwer kranke Patienten auf Station habe, ob ich nicht tatsächlich mit jedem, der in der Lage ist, bzw. den Angehörigen, ein Gespräch darüber führe, was sie denn im Ernstfall wollen.
    Würde es eigentlich reichen, den geäußerten Willen in der Patientenakte festzuhalten oder muss das unbedingt unterschrieben sein? Habe nämlich noch nie mitbekommen, wenn nicht schon vorher eine Patientenverfügung bestand, dass das so förmlich ablief.



  4. #14
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Im Zweifelsfall bist du immer mit einer sauberen Dokumentation auf der sicheren Seite.(--> Patientenverfügung ist besser als Vermerk in der Kurve, falls du doch ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung zustande kommen sollte...)



  5. #15
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von *dasQ* Beitrag anzeigen
    solange der patient nicht sterben will, ist es doch unterlassene hilfeleistung!?
    Nur bei kurativem Leiden. Die von Dir beschriebene Patientin (hohes Alter, nachlassender AZ, Nierenversagen) befindet sich bereits im Sterbevorgang, den kannst Du allenfalls hinauszögern, das ist rein palliativ.
    Und wenn sie wirklich geistig so fit war, dann war ihr das auch klar.

    Bei kurativen Erkrankungen oder in Fällen, wo die Patienten halbwegs annehmbare Überlebenschancen haben, sieht das auch im hohen Alter ganz anders aus. Aber nicht in dem beschriebenen Fall.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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