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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #96
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    Hi,
    könnte mir vielleicht jemand sagen wie es in
    Kiel und Greifswald mit der Anzahl der Prüfungsversuche aussieht ?

    Vielen Vielen Dank,
    die Blaubeere.



  2. #97
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    also, ich hab mal die studienordnungen der beiden unis überflogen... (google machts möglich )

    wie es schient, bietet greifswald 2 wiederholungsmöglichkeiten an (als insg 3 versuche)


    in kiel ist folgendes zu finden:

    § 8
    Wiederholung von nicht erlangten Leistungsnachweisen
    (1) Prüfungen zu Leistungsnachweisen können drei Mal wiederholt werden. Handelt es sich um den die Pflichtlehrveranstaltung abschließenden Leistungsnachweis, so ist eine Wiederholung vor dem Vorlesungsbeginn des darauf folgenden Semesters durchzuführen. Steht für den Studierende ein Prüfungstermin an, so soll die Wiederholung noch vor dem Meldungstermin für die Prüfung anberaumt werden.
    Pflichtlehrveranstaltungen, für die ein Leistungsnachweis nicht erlangt wurde, können unabhängig von § 7 Abs. 3 zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Eine zwei- oder mehrmalige Wiederholung von Pflichtlehrveranstaltungen im Sinne des § 5 Satz 1 kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.
    (2) Bereits unternommene Wiederholungsversuche an anderen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands werden auf die noch bestehenden Wiederholungsversuche angerechnet.



  3. #98
    Registrierter Benutzer
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    Hi, vielen Dank für die Antwort epeline.

    Könnte vielleicht noch mal jemand der in Rostock oder Magdeburg studiert die "2x3"-Regelung
    bestätigen ? Verstehe ich das richtig, dass man z.B. für die Biochemie-Prüfung 3 Versuche hat
    und dann die gesamte Veranstaltung (inkl. Praktikum) 1 mal wiederholen darf und dann nochmal
    3 Versuche für die Prüfung hat ?

    Sorry das ich nochmal nachfragen muss, aber ich werde teilweise aus den Studienordnungen
    nicht schlau und würde mich deshalb über "first-hand" Erfahrungsberichte freuen.

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Blaubeere.



  4. #99
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    willst du die uni wechseln?

    btw: aus erster hand erfährst du es auch, wenn du in der uni anrufst



  5. #100
    irgendwo dazwischen
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    Zitat Zitat von Blaubeere Beitrag anzeigen
    Hi, vielen Dank für die Antwort epeline.

    Könnte vielleicht noch mal jemand der in Rostock oder Magdeburg studiert die "2x3"-Regelung
    bestätigen ? Verstehe ich das richtig, dass man z.B. für die Biochemie-Prüfung 3 Versuche hat
    und dann die gesamte Veranstaltung (inkl. Praktikum) 1 mal wiederholen darf und dann nochmal
    3 Versuche für die Prüfung hat ?

    Sorry das ich nochmal nachfragen muss, aber ich werde teilweise aus den Studienordnungen
    nicht schlau und würde mich deshalb über "first-hand" Erfahrungsberichte freuen.

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Blaubeere.
    Die 2x3-Regelung kann ich für Magdeburg bestätigen. Veranstaltungen dürfen 1x wiederholt werden incl. 3 neuer Prüfungsversuche
    Miss you Mum



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