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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Wie rechne ich bei einem kirchlichen Träger mein Gehalt?

    Soll nach "Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes" (AVR) gehen.

    Gerade Examen gemacht, Weiterbildungsassi, Berufsanfänger z.B. ab 01.01.2010.
    In welche "Vergütungsgruppe" und "Vergütungsstufe" komme ich denn damit?

    Da gibt's doch sicher Tabellen und Online-Rechner, oder?



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  2. #2
    Gold Mitglied
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    Gibt es, aber krieg' keinen Schreck

    http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

    HH



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  3. #3
    Gold Mitglied
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    Kellerkind im tiefen Westen
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    Gehaltsrechner:
    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t...caritas-3-2009

    Anlage 2, Vergütungsgruppe 2, Stufe 1

    Macht ohne Kinderzulagen o.Ä.:

    3106,22 EUR / Monat

    Bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation würde ich auf jeden Fall etwas handeln, z.B. sich in Stufe 2 eingruppieren lassen, wenn keine aussertarifliche
    Zulage gezahlt wird.

    HH



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Wird die Einstufung nach Jahren bei der Klinik oder nach Weiterbildungsjahr gemacht?
    Also wenn man im zweiten WBJ wechselt, gilt man dann als neu und im ersten Jahr bei der Klinik, oder zählt es nach dem Fortschritt der eigenen Weiterbildungsjahre?



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von HorstHützel Beitrag anzeigen
    Gehaltsrechner: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/caritas/anlage-3?id=caritas-3-2009
    Anlage 2, Vergütungsgruppe 2, Stufe 1
    [...]
    Bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation würde ich auf jeden Fall etwas handeln, z.B. sich in Stufe 2 eingruppieren lassen, wenn keine aussertarifliche Zulage gezahlt wird.
    Danke schonmal.

    In der Stellenausschreibung steht, dass nach Betriebsvereinbarung übertarifliche Vergütungsbestandteile gezahlt werden.

    Ich will jetzt noch nicht bei der Personalabteilung fragen, deswegen meine Frage hier: Welche "Bestandteile" könnten denn gemeint sein?



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