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JA, JA, JA, JA (und zwar über einen "dezent" längeren Zeitraum)
Sorry aber man soll ja die Wahrheit sagen
Folgendes lässt dich einfach eher in dem Licht erscheinen dass du der PDL deine Megakompetenz vorführen wolltest. Hättest du deine Aussage klarer formuliert wäre der Gedanke, dass du dich für einen tollen Hecht hältst sicherlich nicht bei allen hier aufgekommen
Und nun abschleißend und im Frieden ein gut gemeinter Rat: reiss dich für die zwei Monate zusammen, geh locker hin, pral nicht und zeig einfach so Interesse und was du kannst. Dann wirst du sicherlich auch mehr machen dürfen als Putzen etc. Meine Praktikanten durften (wenn die zuvor genannten Punkte erfüllt waren) bei Untersuchungen und OPs zusehen, Fäden und andere Dinge aus den Körpern der Patienten entfernen und bekamen zusätzlich viel erklärt. Wer erhaben auf Station erschien hat in den meisten Fällen auch eher Kontakt mit Putzmittel und Scheuerlappen gehabt. Denn ich würde niemals einen Praktikanten all die Dinge tun lassen wenn er sich so verhält, denn schließlich halte ich als examinierte Pflegekraft den Kopf dafür hin wenn dabei etwas schief geht.
Also in diesem Sinne und viel Spaß bei den 2 Monaten!
Cassy
Also eine Bagatelle ist das hier nicht.
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
23. Abschnitt - Urkundenfälschung (§§ 267 - 282)
Gliederung
§ 271
Mittelbare Falschbeurkundung
(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Der Versuch ist strafbar.
Dein Zonk wohnt in Tor 3. Das Zeugnis über das Krankenpflegepraktikum ist keine öffentliche Urkunde, da der Aussteller weder Amtsperson noch Angehöriger einer Behörde ist.
Zitat von Evil
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Ist auch nichts anderes als meine lieben Mitstudenten aus Palästina, Armenien, Syrien etc. die sich alle für 30US$ solche Bescheinigungen dort gekauft haben.
Leben und leben lassen...
´´I´m a beatbox rocker and you´re dancing to my beat...´´