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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Chaosnudel Avatar von Cassy
    Mitglied seit
    18.04.2004
    Ort
    Schlummerland
    Semester:
    1. WBJ
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    Zitat Zitat von Mr. Wheeler Beitrag anzeigen
    Wer dazu überall "ja" sagen kann, dem gestehe ich Kritik an meiner Anfrage gerne zu!!
    JA, JA, JA, JA (und zwar über einen "dezent" längeren Zeitraum)

    Sorry aber man soll ja die Wahrheit sagen

    Folgendes
    Zitat Zitat von Mr. Wheeler Beitrag anzeigen
    Nachdem ich der Pflegedienstleitung berichtet habe, dass ich bereits einige medizinische Erfahrung habe, hat mich diese gleich unterbrochen und meinte....ja ja ja...."Aber vergessen Sie nicht, Sie wollen hier Pflegepraktikum machen, gell".....
    lässt dich einfach eher in dem Licht erscheinen dass du der PDL deine Megakompetenz vorführen wolltest. Hättest du deine Aussage klarer formuliert wäre der Gedanke, dass du dich für einen tollen Hecht hältst sicherlich nicht bei allen hier aufgekommen


    Und nun abschleißend und im Frieden ein gut gemeinter Rat: reiss dich für die zwei Monate zusammen, geh locker hin, pral nicht und zeig einfach so Interesse und was du kannst. Dann wirst du sicherlich auch mehr machen dürfen als Putzen etc. Meine Praktikanten durften (wenn die zuvor genannten Punkte erfüllt waren) bei Untersuchungen und OPs zusehen, Fäden und andere Dinge aus den Körpern der Patienten entfernen und bekamen zusätzlich viel erklärt. Wer erhaben auf Station erschien hat in den meisten Fällen auch eher Kontakt mit Putzmittel und Scheuerlappen gehabt. Denn ich würde niemals einen Praktikanten all die Dinge tun lassen wenn er sich so verhält, denn schließlich halte ich als examinierte Pflegekraft den Kopf dafür hin wenn dabei etwas schief geht.

    Also in diesem Sinne und viel Spaß bei den 2 Monaten!


    Cassy
    "Viele Menschen versäumen das kleine Glück,
    während sie vergebens auf das Große warten."







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  2. #17
    Göttingen Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.03.2008
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    Na gut, es stimmt, ich war wirklich unnötig aggressiv, also

    allerdings:


    Zitat Zitat von Mr. Wheeler Beitrag anzeigen

    4. Dachte ich hier im Forum kann man sich unter Menschen austauschen, die auf einer Seite stehen...........von außen bekommt man schließlich genug Druck

    Da habe ich mich wohl getäuscht.
    Zitat Zitat von Mr. Wheeler Beitrag anzeigen
    Wie lange habt ihr denn bisher ehrenamtlich oder gegen nur geringe Bezahlung Dienst in der Pflege etc. geleistet??? Ebenfalls fast 3 Jahre!!!! Das glaube ich nicht, denn die meisten von Euch sind dioch wahrscheinlich gerade mal knapp 20 Jahre Also lasst es gut sein!

    Und noch was.....Wie viele von Euch müssen denn parallel zur Vorklinik in der Woche ca. 20 Stunden arbeiten?........


    passt irgendwie nicht, oder?



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  3. #18
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    07.08.2007
    Beiträge
    99
    Also eine Bagatelle ist das hier nicht.
    Strafgesetzbuch
    Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
    23. Abschnitt - Urkundenfälschung (§§ 267 - 282)
    Gliederung
    § 271
    Mittelbare Falschbeurkundung

    (1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

    (3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

    (4) Der Versuch ist strafbar.



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  4. #19
    Ldr DptoObviousResearch
    Mitglied seit
    26.07.2006
    Ort
    mit drei Buchstaben
    Semester:
    ca. 25.000
    Beiträge
    2.482
    Dein Zonk wohnt in Tor 3. Das Zeugnis über das Krankenpflegepraktikum ist keine öffentliche Urkunde, da der Aussteller weder Amtsperson noch Angehöriger einer Behörde ist.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  5. #20
    ...macht BE´s nur "natur"
    Mitglied seit
    20.08.2009
    Ort
    Evil Medical School
    Semester:
    12.
    Beiträge
    682

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    Ist auch nichts anderes als meine lieben Mitstudenten aus Palästina, Armenien, Syrien etc. die sich alle für 30US$ solche Bescheinigungen dort gekauft haben.

    Leben und leben lassen...
    ´´I´m a beatbox rocker and you´re dancing to my beat...´´



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