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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Dein Zonk wohnt in Tor 3. Das Zeugnis über das Krankenpflegepraktikum ist keine öffentliche Urkunde, da der Aussteller weder Amtsperson noch Angehöriger einer Behörde ist.
    Richtig, es ist nämlich § 267 StGB (Urkundenfälschung), der im Falle eines gefälschten Zeugnisses zum Tragen käme.

    Zunächst meine eigene Meinung: Ich persönlich halte zwei Monate Pflegepraktikum, wie ich sie nach alter Approbationsordnung leisten musste, für mehr als ausreichend (das fordert zum Beispiel der Hartmannbund). Außerdem ist es wichtig, diese Pflichtzeit mit Inhalten zu füllen. Will heißen: Man sollte darauf pochen, im Rahmen des Möglichen möglichst viel für sich mitzunehmen. Ich habe im Anhang einen Lernzielkatalog des Hartmannbundes als PDF drangehängt, der der vom Deutschen Pflegerat (DPR) im Januar 2009 akzeptiert wurde (dieses Argument dürfte für evtl. Diskussionen mit der Pflege relevant sein).

    Nun meine Moderatorenmeinung: Falls hier in diesem Thread zu Straftaten aufgefordert wird bzw. die Beihilfe dazu angeboten wird, wird er geschlossen und die betreffenden Beiträge gelöscht.
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  2. #22
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    Also ich muss als erstes mal sagen das ich die Art deines Zivildienstes hier aufs schärfste verurteile. Es ist mit Sicherheit nicht deine Schuld aber das sowas überhaupt möglich war und vielleicht auch noch ist, ist unverantwortlich.
    Es wäre vielleicht noch vertretbar wenn du eine Tätigkeit in der Hauswirtschaft des Pflegedienstes gehabt hättest. Aber einen ungelernten Zivi, der keine Ahnung von der Pflege hat, 15 Monate lang schwer kranke und pflegebedürftige Menschen versorgen zu lassen ist unverantwortlich und, leider kenn ich mich nicht genau aus, evtl. auch nicht erlaubt! Würde ich rausfinden das jemand meine Angehörigen so versorgen würde, dem würd ich gleich mal aufs Dach steigen! Sorry, das ist alles nicht gegen dich gerichtet aber da geht mir gleich die Hutschnut hoch.

    Ansonste denke ich auch das du einfach dein Praktikum anfangen solltest. Sicher kannst du wirklich mehr machen als das offiziell erlaubte und wenn du deine Erfahrung mit einbringst sehen die Schwestern mit Sicherheit auch das sie dir ein paar anspruchsvollere Sachen anvertrauen können.

    Auch wenn ich dir Recht gebe und auch ich das Pflegepraktikum nicht unbedingt für Sinnvoll halte (zumindest nicht so) wäre es eine schlechte Idee sich diese 2 Monate zu erschleichen.

    MfG Thomas
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



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  3. #23
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Gersig Beitrag anzeigen

    Zunächst meine eigene Meinung: Ich persönlich halte zwei Monate Pflegepraktikum, wie ich sie nach alter Approbationsordnung leisten musste, für mehr als ausreichend (das fordert zum Beispiel der Hartmannbund). Außerdem ist es wichtig, diese Pflichtzeit mit Inhalten zu füllen. Will heißen: Man sollte darauf pochen, im Rahmen des Möglichen möglichst viel für sich mitzunehmen. Ich habe im Anhang einen Lernzielkatalog des Hartmannbundes als PDF drangehängt, der der vom Deutschen Pflegerat (DPR) im Januar 2009 akzeptiert wurde (dieses Argument dürfte für evtl. Diskussionen mit der Pflege relevant sein).
    Also ich finde 3 Monate wären, gerade wenn man mit diesem Katalog arbeitet, optimal. Habe mich schon lange gewundert warum es so einen Katalog nicht längst gibt. Das meinte ich zum Beispiel auch mit meinem letzten Satz im vorherigen Beitrag das ich es in der jetzigen Form nicht für sinnvoll halte. Die Aufgaben decken wohl so ziemlich alles pflegerische Handeln ab und arbeiten auch nach dem mir aus meiner Ausbildung bekannten Prinzip Einführung, Zuschauen, durchführen.
    Was mich wundert ist, das bestimmte Tätigkeiten wie Blutentnahme und Injektionen dort vom Praktikanten durchgeführt werden können während zum Beispiel Einläufe und Katheter nicht gelegt werden dürfen.

    Ansonsten ist das eine super Idee die man aufgreifen sollte!!

    MfG Thomas
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



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  4. #24
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    Zitat Zitat von Gersig Beitrag anzeigen
    Richtig, es ist nämlich § 267 StGB (Urkundenfälschung), der im Falle eines gefälschten Zeugnisses zum Tragen käme.
    [...]
    Auch der greift nicht. Dies wäre nur der Fall, wenn er die erstellte Bescheinigung selbst verändern würde, erstellt jemand für ihn eine falsche Urkunde, so ist er straflos, da hier das Erstellen der falschen Urkunde bestraft wird.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  5. #25
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Auch der greift nicht. Dies wäre nur der Fall, wenn er die erstellte Bescheinigung selbst verändern würde, erstellt jemand für ihn eine falsche Urkunde, so ist er straflos, da hier das Erstellen der falschen Urkunde bestraft wird.
    "...oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht..."



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