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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #111
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    Zitat Zitat von sayeh Beitrag anzeigen
    Bin noch weit davon entfernt, aber hab trotzdem ne Frage dazu:

    Wie wird das denn kontrolliert, ob man "eierschaukelt", pennt oder gerade rotiert? Also wie können die Verwaltungen da einen genauen Prozentsatz ausrechnen...?
    Die Verwaltung kontrolliert das nicht. Warum auch? Täten sie es, müssten sie insbesondere in großen Kliniken sofort feststellen, dass die Behauptung, der Nachtdienst sei ein Bereitschaftsdienst, sofort revidieren. Wenn man die tatsächliche Arbeitsbelastung im Nachtdienst kontrolliert, wird dabei eine Ruhezeit von durchschnittlich nicht mehr als 2 Stunden herauskommen (Haus der Maximalversorgung). Die Verwaltung weiss das; deshalb wird nicht nur nicht kontrolliert, sondern auch jeder Versuch einer Evaluierung mit Druck und Erpressung verhindert. Stattdessen setzt die Verwaltung einfach fest, dass es sich um einen Bereitschaftsdienst handele, und die Arbeit in maximal 49% der Bereitschaftszeit anfalle. Die Verwaltung macht also das, was bereits seit Jahrzehnten Usus ist: sie lügt.

    @Bjarne:

    Im Grunde ist es einfach. Absolut gesehen verdienen die meisten Assistenzärzte gut; nur Anfänger in kirchlichen Häusern, die keine Zulagen zahlen, sind meist deutlich benachteiligt. Relativ zur Arbeitsbelastung ist die Bezahlung aber schlecht.



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  2. #112
    Gasmann Avatar von kra-
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    @John Silver: und was ist, wenn man sein eigenes "Dienstheftchen" führt, in dem man seine persönliche tatsächliche Arbeitszeit dokumentiert und dieses dann der Verwaltung vorliegt? Dann können die doch eigentlich nicht anders als den Nachtdienst voll auszuzahlen, oder?



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  3. #113
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von kra- Beitrag anzeigen
    @John Silver: und was ist, wenn man sein eigenes "Dienstheftchen" führt, in dem man seine persönliche tatsächliche Arbeitszeit dokumentiert und dieses dann der Verwaltung vorliegt? Dann können die doch eigentlich nicht anders als den Nachtdienst voll auszuzahlen, oder?
    Wenn Du darin dokumentierst, dass Du im Anschluss an einen normalen Tagdienst während eines angeblichen Bereitschaftsdienstes mehr als 50 Prozent der Zeit aktiv warst, dokumentierst Du einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.



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  4. #114
    Gasmann Avatar von kra-
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    ...und schieße mir damit selbst ins Knie?



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  5. #115
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Wenn man annimmt, dass damit nur noch der Ausweg des Schichtdienstes winkt, dieser mehr Personal fordert, was heutzutage ja an vielen Kliniken aufgrund heftigster Besetzungsprobleme ein schwieriges Unterfangen ist, dieser zudem meiner Meinung nach extremst anstrengend ist (sieben Nächte am Stück, ohne Ausgleich direkt weiter arbeiten etc.), dann ja, dann schießt man sich damit einen ziemlichen Brocken ins Knie, zumal Schichtdienst auch noch schlechter bezahlt ist im Allgemeinen.



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