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  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    habe mich nach dem Examen bei der Ärztekammer (Nordrhein) angemeldet.
    Habe jetzt noch 2 Fragen, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen:

    1. wann ist es denn sinnvoll, sich von der BfA befreien zu lassen und sich bereits eingezahlte Beiträge zurückerstatten zu lassen: bereits jetzt oder erst, wenn ich meine erste Stelle angetreten habe (voraussichtlich März)?

    2. In der Weiterbildungsordnung heißt es, daß nur Weiterbildungszeiten von mindestens 6 Monaten anerkannt werden. Das ich das in einem Fach mache, ist klar, aber kann ich auch während dieser Zeit mal den Arbeitgeber wechseln, also z.B. nach 3 Monaten Psychiatrie bei Arbeitgeber A Wechsel in die Psychiatrie Arbeitgeber B? Oder müssen die einzelnen Weiterbildungszeiten am Stück bei einem Arbeitgeber geleistet werden, um anerkannt zu werden?

    Liebe Grüße
    Ninette



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Bei Deiner ersten Stelle musst Du sechs Monate am Stück beimm gleichen Arbeitgeber machen, damit sie anerkannt werden, machst Du sieben, bekommst Du die auch als sieben anerkannt, da brauchst Du also nicht wieder die nächsten sechs Monate vollzumachen. ich kann Dir allerdings gerade nicht sagen, ob bei jedem Stellenwechsel zur Anerkennung immer mindestens sechs Monate abgeleistet werden müssen.



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