teaser bild
Ergebnis 1 bis 2 von 2
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    19.01.2010
    Beiträge
    2

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Gehört der Mutterschutz mit zur Weiterbildungszeit. Dh: habe ich zB ab Mitte April bis Ende Mai Mutterschutz, kann ich die 6 Wochen mit in die Weiterbildungszeit rechnen?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
    Ort
    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Der Mutterschutz geht über 14 Wochen, nicht sechs Wochen. Sechs Wochen vor der Geburt, wobei man auf die auch verzichten und einfach weiterarbeiten kann, und acht Wochen nach der Geburt, die ohne Ausnahme zwingend genommen werden müssen, da besteht Beschäftigungsverbot. Und nein, der MuSchu gehört leider nicht zur WB-Zeit. Was allerdings weiterzählt, zumindest im TVÄ, ist die Zeit, die für die Einordnung in die Lohnstufen wichtig ist.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook