teaser bild
Seite 2 von 20 ErsteErste 12345612 ... LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 99
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Banned
    Mitglied seit
    26.01.2010
    Beiträge
    21
    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Und warum bewirbt er sich dann nicht entsprechend dieser Vereinbarung mit den bereits gemachten Scheinen an einer anderen Uni? Ich glaube nicht, dass sich da vor Gericht irgendetwas erstreiten lässt. Interessant wäre auch, ob die Uni ihn exmatrikuliert hat oder er sich selbst... sprich: Was steht auf der Exmatrikulationsbescheinigung?
    Er hat sich beworben, war zwecklos, weil die anderen Unis sagen, wieso studierst du an deiner alten Uni.

    Es gibt keine Exma-Bescheinigung, weil sie zurückgenommen worden ist, nachdem diese Vereinbarung getroffen worden ist.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #7
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    11.08.2007
    Ort
    Silicon Junction
    Beiträge
    9.602
    Wenn du nicht eingeschrieben bist kriegst du ne Ex-Bescheinigung basta.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #8
    Banned
    Mitglied seit
    26.01.2010
    Beiträge
    21
    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Naja im Exmatrikulations-Bescheid (zumindestens an unserer Uni) steht nen Ex-Grund da
    gibts so Ex-Grund wegen endgültiden Nichtbestehens oder Sonstige Gründe, was steht da??
    Ansonsten könnte man sich ja an einer anderen Uni für ein höheres Fachsemester bewerben.... (gilt die alte AO überhaupt noch??)

    EDIT: Da war Feuerblick schneller.....
    Die Exma-Bescheinigung wurde zurück genommen, so wollte man ihm entgegen kommen.

    Die anderen Unis haben die Bewerbungen abgelehnt.

    Ja, die Zeugnise der alten AO sind gültig.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #9
    Banned
    Mitglied seit
    26.01.2010
    Beiträge
    21
    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Wenn du nicht eingeschrieben bist kriegst du ne Ex-Bescheinigung basta.
    Diese Ex-bescheinigung sollte ich kriegen, dann hat die Fakultät es aber zurück genommen. Deswegen jetzt so ein Schwebezustand: weder eingeschrieben noch exmatrikuliert.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  5. #10
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    11.08.2007
    Ort
    Silicon Junction
    Beiträge
    9.602
    Also, wenn du nicht mehr studierst kriegst du ja eine Ex-Bescheinigung und die brauchst du auch um so mal zum Beispiel bei der Rentenkasse Studienzeiten nachweisen zu können.
    Desweiteren kannst du dich nicht an einer anderen Uni einschreiben wenn du keine Ex-Bescheinigung hast, da du sie bei der Neuimma brauchst.....



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
Seite 2 von 20 ErsteErste 12345612 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook