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@klump3n: eine eidesstattliche versicherung der bewerberin/ des bewerbers, dass das arbeitsverhältnis ungekündigt ist (etwa ein formloses schreiben mit eigenhändiger unterschrift und dem ausdrücklichen hinweis "... ich versichere an eides statt... ") ist ausreichend! diese auskunft habe ich auf nachfrage direkt von hochschulstart erhalten.
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dankeschön!
muss man eigentlich für jeden bums direkt bei hochschulstart nachfragen oder finde ich die erklärungen und regelungen nur einfach nicht auf der seite? ich empfinde diesen ortsantrag als extrem undurchsichtig und zum teil auch (den forenbeiträgen entnehmend) willkürlich.
ich seh hier zum teil auch einträge, in denen über "entfernungstabellen" zur uni usw. gesprochen wird, ist das alles veraltet und nicht mehr vorhanden oder worauf bezieht man sich da?
gilt das SK3 bei arbeitsvertag eigentlich auch noch, wenn man berechtigt wäre elternunabhängiges bafög zu beantragen? nächstes jahr habe ich die drei jahre ausbildung + 3 jahre arbeiten voll..
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tachykard
SK3 hat überhaupt gar nichts mit BAföG zu tun.
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