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Geändert von myartofjoy (31.07.2010 um 14:38 Uhr)
Ich habe auch den Ortsantrag gestellt und hoffe ins SK3 zu kommen. Bin hier im Katastrophenschutz und habe auch die Bescheinigung beigelegt, dass ich sonst meine Pflichten hier nicht mehr nachkommen kann.
Habe allerdings auch eine unbefristete Stelle. Meint ihr das sollte ich auch noch an die ZVS schicken oder reicht die KatSchutz-Bescheinigung?
Hey Chris,
mit dem Katastrophenschutz kenne ich mich nicht aus, aber wenn du deinen unbefristeten Arbeitsvertrag hinschickst, bekommst du auf jeden Fall das SK 3 anerkannt.
Ist halt nur die Frage, ob man nur einen Unterpunkt geltend machen kann .
Hallo und guten Morgen alle miteinander!
Habe gerade ebenfalls bemerkt, dass ich das Thema Sozialkriterium total außer Acht gelassen hab (ich Trottel)!
Um mich ein wenig zu beruhigen gleich mal meine Nachfrage:
Ich habe zum WS 2010 12 WS und DN 3,2.
Da ich nur in Münster studieren will (bin von dem Studiengang total begeistert, außerdem die Nähe zu Familien und Freundin usw.) habe ich bisher auf dem Antrag nach WS nur Münster auf Platz 1 gestellt.
Zum SS 2010 lagen die Grenzen ja bei WS12 DN (3,7) und Studienort Münster bei Ortsp. 1 - SO 5 - DN(3,2).
Sollte das so bleiben, wäre ich drin richtig? Weil SO 4 habe ich ja automatisch, wenn ich noch zu Hause wohne richtig? Kann ich denn auf SO 3 kommen (zur Sicherheit) wenn ich meinen Arbeitsvertrag dem Antrag beilege? Habe ja momentan nen Job, auch unbefristet.
Wollte es jetzt noch mal mit dem Studium probieren...irgendwann muss es doch klappen...