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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Guest
    Nachdem wir heute zufällig mit einem Mitarbeiter des Dekanats darüber sprachen... meinte der doch glatt die Physikumsnote SS03 geht zu einem Drittel in die Endnote ein--- Kann hier irgendjemand handfest das Gegenteil beweisen ???
    Die www.approbationsordnungsseite ist ja schön und gut aber das steht auch was von ohne Gewähr.... Wie kann man sicher herausfinden wer denn nun recht hat???

    lara



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von luckyblue
    Mitglied seit
    23.08.2002
    Ort
    Berlin
    Semester:
    Klinik - oder so;-)
    Beiträge
    1.152
    Das halte ich aber für ein hausgemachtes Gerücht. Und wenn die Note in die Endnote einginge, dann gewiss nicht zu einem vollen Drittel. Aber man kann ja nie wissen.



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  3. #3
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
    Mitglied seit
    20.08.2001
    Ort
    war Regensburg/München
    Semester:
    genug
    Beiträge
    7.026
    Der folgende Text stammt von der Website des Bundesgesundheitsministeriums, neue AppO gültig ab SS 2003 :

    Der Zahlenwert für den Ersten Abschnitt (das Physikum) der Ärztlichen
    Prüfung und der mit zwei vervielfachte Zahlenwert für den
    Zweiten Abschnitt (Das "Hammerexamen") der Ärztlichen Prüfung werden addiert
    und die Summe durch drei geteilt. Die Gesamtnote wird
    bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma errechnet.
    Sorry, aber irgendwie scheint da schon was wares dran zu sein....
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  4. #4
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
    04.04.2002
    Semester:
    OA
    Beiträge
    10.912
    Ja, das gilt aber natürlich nur für diejenigen, die Ihr Studium nach neuer AO beginnen, also bereits das 1. Stex = Physikum machen.
    In Zukunft gibt es ja auch nur noch diese zwei staatlichen Prüfungen - 1. und 2. Stex. Alle anderen Leistungsnachweise obliegen den Unis.

    Gruß,
    Sebastian



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  5. #5
    zwischen Tür und Angel Avatar von Nico
    Mitglied seit
    14.11.2001
    Ort
    war mal Hamburg und Mainz
    Semester:
    nix
    Beiträge
    889
    Der Zahlenwert für den Ersten Abschnitt (das Physikum) der Ärztlichen
    Prüfung und der mit zwei vervielfachte Zahlenwert für den
    Zweiten Abschnitt (Das "Hammerexamen") der Ärztlichen Prüfung werden addiert
    und die Summe durch drei geteilt. Die Gesamtnote wird
    bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma errechnet.
    bisher hiess das Physikum immer Ärztliche Vorprüfung !!!!

    erster Abschnitt = 1. Staatsexamen
    zweiter Abschnitt = 2. Staatsexamen

    Gruß
    Nico

    das obige Zitat bezieht sich dann wohl auf die noch mögliche Regelung, das alte 1. Staatsexamen zu machen und dann das 2. Staatsexamen, bevor die neue Regelung ohne das 1. Staatsexamen greift?
    Geändert von Nico (23.01.2003 um 10:29 Uhr)



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