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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    wollte jetzt nach dem Examen eigentlich meinen ersten Arbeitsvertrag unterscheiben, habe aber erst jetzt erfahren, daß der Chef bislang nur nach der alten Weiterbildungsordnung befugt ist und noch nicht nach der neuen! Was meint Ihr, gibt es da später Probleme für mich für die Anerkennung der Weiterbildung? Soll ich da die Finger vom Arbeitsvertag lassen und mir was anderes suchen?

    Würde mich über schnelle Tipps von Euch freuen!

    LG, NInette



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  2. #2
    Herzschamane
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    Ruf doch mal bei der zuständigen Ärztekammer an und frag nach, ob es den Antrag auf Weiterbildungsbefugnis für die neue WB schon gibt bzw. wie der Stand ist. Dann bekommst du alle wichtigen Infos - denn wenn nicht mal ein Antrag gestellt wurde, dann würde ich den Vertrag nicht unterschreiben.



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  3. #3
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    Danke für Deine Antwort! Ja, habe auch schon bei Ärztekammer angerufen. Da wurde nur gesagt, daß eine Weiterbildungsbefugnis von 1994 besteht, also alte WBO. Aber ich könne den Chef ja daran erinnern, daß er einen neuen Antrag stellt. >>> Aber das ist doch wohl auch nicht meine Aufgabe (als Berufsanfängerin), oder?! Mir erscheint das alles etwas unsicher, was ist, wenn der Chef gar keine Veranlassung sieht, einen neuen Antrag zu stellen. Am Ende bin ich die Blöde, die die Zeit nicht angerechnet bekommt. Bin kurz davor, den Vertrag doch nicht zu unterschreiben.

    Bin aber über weitere Meinungen von Euch echt dankbar!!!

    Ninette



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  4. #4
    Herzschamane
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    Die neue WBO besteht ja schon ein paar Jahre - wenn er bisher keinen Antrag gestellt hat, dann würde ich das eher das Desinteresse werten und da nicht anfangen. Sonst arbeitest du dort ein Jahr um dann zu erfahren, dass er gar keine Weiterbildungsbefugnis hat. Kannst ihn ja nochmal drauf ansprechen und ihm ganz klar deine Meinung diesbezüglich sagen.
    Gibt es denn noch mehr Assistenten, die weniger als 4-5 Jahre dort arbeiten und nach der neuen WBO angefangen haben. Wissen die da mehr?? Oder haben die sich da nie drum gekümmert?



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  5. #5
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    Gute Frage, muss ich alles noch klären!

    Weiß' vielleicht jemand, wieviel Aufwand ein derartiger Antrag für den Chef darstellt? Ist das nur eine einfache Formalität oder auch für ihn mit zahlreichen neuen Änderungen/Auflagen verbunden?

    Macht wahrscheinlich Sinn, Unterschreiben des Arbeitsvertrages an schriftliche Aussage zu knüpfen, daß er den Antrag auf neue WBO umgehend stellt und so meine Ausbildung gesichert ist?!



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