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Wenn du dauerhaft bleiben willst, erteilt nicht das Krankenhaus wo du arbeitest, die Approbation sondern das Landesprüfungsamt des jeweiliegn Bundeslandes (State).
Wenn du zum Beispiel in Bonn arbeiten willst, ist das Bundesland Nordrheinwestfalen für dich zuständig, möchtest du in München arbeiten dann das Prüfungsamt in Bayern, etc. Wobei für NICHT-EU-Ausländer Münster die grösste Hilfe sein wird!
Hier ein Link mit den Adressen und Telefonnummern der einzelnen Behörden (gehe auf Seite 8 Bezirksregierung Münster):
http://www.bundesaerztekammer.de/dow...en20091030.pdf
Und noch Links mit Informationen für Nicht-Eu-Ausländer von dem Landesprüfungsamt Düsseldorf (zuständig für Nordrhein-Westfalen):
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soz...d_-__rzte.html
Am besten Anrufen!
Bayern:
http://www.regierung.oberbayern.baye...176-0000-I.pdf
und Hamburg:
für Studenten:
http://www.hamburg.de/contentblob/10...leistungen.pdf
Ach ja:
Als Assistenzarzt kriegst du normal Geld vom Krankenhaus, Als Gastarzt kriegst du (wie Feuerblick sagt) nur Geld, wenn du ein Stipendium aus Ägypten hast (Ägypten zahlt)
Also viel Erfolg mit deinem weiteren Weg!
Geändert von merowinger81 (23.03.2010 um 18:40 Uhr)
Letztens im Examen
Prüfling:"...ich würde die (70 jährige) Patientin nach Nachtschweiss fragen."
Prüfer:" Och wissen se junger Mann in meinem Alter kommt man Nachts nicht mehr ins Schwitzen!"
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Sie waren sehr Freundlich .
Ich muss jetzt gehen .
Danke sehr