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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Richtig, es obliegt den zuständigen CA bzw. OA eine Bescheinigung auszustellen. Somit besteht kein Recht auf eine Beurteilung. Deshalb muss auch bei Bewerbungen damit gerechnet werden, dass diese als nicht üblich erachtet und somit, wenn überhaupt, ein sehr geringen Einfluss auf die Bewerbung haben werden.
    Zur beurteilungsfreien Einarbeitungszeit: [...] § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung
    Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. [...] Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis OHNE Angabe von Gründen und OHNE Frist von beiden Seiten gekündigt werden.
    Wie ich bereits erwähnte ist die Frage nach dem sinnvoll ja oder nein vom Einzelfall abhängig. Es ist natürlich jedem freigestellt sich eine solche Beurteilung einzuholen. Man kann sich vieles bescheinigen und beurteilen lassen. Meiner Meinung nach ist eine Beurteilung für den Zeitraum einer Famulatur nicht angemessen aus o.g. Gründen.



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  2. #17
    Herzschamane
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    Ich übersetze mal: recommendation = Empfehlung (basiert i.d.R. jedoch auf der Bewertung einer Leistung, die du bei demjenigen abgelegt hast).
    Jedoch kann dich niemand empfehlen, der dich nicht geprüft hat oder bei dem du gearbeitet hast. Je nach Land wird eine Empfehlung gewünscht (vor allem im anglo-amerikanischen Raum ist es bedeutend einfacher mit den Empfehlungen). Nicht für jedes Land braucht man eine solche Empfehlung, aber das habe ich ja auch nie behauptet.
    Da ich ja geschrieben habe, dass man bei einer Famulatur oder PJ bezüglich einer Bewertung auf die Güte des Chefs angewiesen ist, habe ich nie behauptet, dass man hier ein Recht auf ein Zeugnis/eine Bewertung hat. Im Angestelltenverhältnis habe ich jedoch das Recht auf ein Zeugnis (wenn man in der Probezeit gekündigt wurde, dann wird man eher nicht einem Zeugnis hinterherlaufen). Dass ich in der Probezeit fristlos kündigen kann etc. war mir im Übrigen wohl bekannt, ich weis nicht warum da das angeführt hast.



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  3. #18
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Damit sollte verdeutlicht werden, dass eine Probezeit, die in etwa denselben Zeitraum in Anspruch nimmt wie eine Famulatur, der Einarbeitung dient. Während des kurzen Zeitraums, in der eine Famulatur stattfindet, braucht es seine Zeit bis man die Gepflogenheiten und Eigenheiten einer Abteilung kennengelernt hat. Die restliche Zeit nach dieser Einarbeitung ist meiner Meinung nach zu kurz um eine Beurteilung zu erstellen.
    Zum Aspekt letter of recommendation sagt wikipedia.de folgendes:

    Im Unterschied zu einem Arbeitszeugnis, welches von einem früheren Arbeitgeber ausgestellt wird, kann ein Empfehlungsschreiben prinzipiell von jeder dritten Person geschrieben werden. Um den gewünschten Effekt einer glaubwürdigen Beurteilung zu erreichen, ist es jedoch sinnvoll, wenn der Aussteller aufgrund seiner Position die Leistungen und die Persönlichkeit des Empfohlenen gut beurteilen kann und am besten über ein hohes gesellschaftliches Ansehen verfügt, zum Beispiel als Professor, Politiker oder Geistlicher, aber auch bspw. Sportvereinsvorsitzender, Chorleiter. Somit können nicht nur hauptberufliche Tätigkeiten beschrieben werden, sondern auch längjährige ehrenamtliche Tätigkeiten, Gruppenleitertätigkeiten u.a. und somit auch wichtige Aussagen über Soft Skills und Soziale Kompetenz getroffen und in einer Bewerbung eingebracht werden.
    Geändert von Kampfsanitäter (10.04.2010 um 12:55 Uhr)



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  4. #19
    Herzschamane
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    Wenn du meine Beiträge richtig liest, dann fällt dir auf, dass ich schrieb: In einem Angestelltenverhältnis bekommt man ein Zeugnis, das vom Chef oder dessen Stellvertreter unterschrieben ist. Dass ein Letter of Recommendation von einem Chef geschrieben sein muss, habe ich nie gesagt, nur dass dieser von jemand geschrieben wird, der den zu Bewertenden kennt und etwas über diesen schreiben kann. Man kann aber eine solche Bewertung als Letter of Recommendation nehmen.



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  5. #20
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Ich wollte klargestellt wissen, dass KEINE Famulatur nötig ist, um ein Empfehlungsschreiben zu erhalten. Ganz im Gegenteil beide haben einen anderen Anspruch. Eine Beurteilung bewertet deine Leistungen in einer Abteilung und innerhalb der vorliegenden Rahmenbedingungen und umfasst z.B. deine Tätigkeiten sowie berufliche und soziale Kompetenzen. Ein Empfehlungsschreiben hingegen soll dem Arbeitgeber deine persönlichen Vorzüge aufzeigen und ist nicht an die Arbeit in einer Abteilung gebunden, sondern soll eher einen globales Abbild deiner Leistungen darstellen.
    Geändert von Kampfsanitäter (10.04.2010 um 13:04 Uhr)



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