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Richtig, es obliegt den zuständigen CA bzw. OA eine Bescheinigung auszustellen. Somit besteht kein Recht auf eine Beurteilung. Deshalb muss auch bei Bewerbungen damit gerechnet werden, dass diese als nicht üblich erachtet und somit, wenn überhaupt, ein sehr geringen Einfluss auf die Bewerbung haben werden.
Zur beurteilungsfreien Einarbeitungszeit: [...] § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. [...] Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis OHNE Angabe von Gründen und OHNE Frist von beiden Seiten gekündigt werden.
Wie ich bereits erwähnte ist die Frage nach dem sinnvoll ja oder nein vom Einzelfall abhängig. Es ist natürlich jedem freigestellt sich eine solche Beurteilung einzuholen. Man kann sich vieles bescheinigen und beurteilen lassen. Meiner Meinung nach ist eine Beurteilung für den Zeitraum einer Famulatur nicht angemessen aus o.g. Gründen.