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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
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    Pipettenschubse
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    Zitat Zitat von THawk Beitrag anzeigen
    Da hilft ein einfacher Blick in eure Promotionsordnung.
    Ich bin da nicht ganz schlau draus geworden - da steht zwar drin, welche Qualifikation die Mitglieder des Promotionsausschusses haben müssen, im Fachbereich sagte man mir jedoch, dass der Betreuer nicht zwingend im P.A. sein muss - und daher bin ich etwas verwirrt ;)

    Danke jedenfalls!



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  2. #7
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
    Mitglied seit
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    da wo die Sonne aufgeht
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    Geh ich recht in der Annahme, dass du in Mainz studierst?

    Dann sagt es $4 eurer Promotionsordnung doch ganz eindeutig:
    "(1) Das Thema der Dissertation soll in der Regel mit einem Professor oder mit einem habilitierten Mitglied des Fachbereichs Medizin vereinbart worden sein und unter seiner Betreuung bearbeitet werden, doch darf die Zulassung zum Promotionsverfahren nicht von einer Betreuung abhängig gemacht werden. Das Thema der Dissertation muss beim Dekanat angemeldet werden. Ist beabsichtigt, die Dissertation in englischer Sprache abzufassen, ist der Fachbereichsrat zu informieren."

    Wobei du meist zwischen dir und dem habilitierten noch einen Betreuer stehen hast, der dein primärer Ansprechpartner ist. Der taucht später in der Verteidigung oder in den Gutachten nicht gesondert auf. Aber evtl. braucht er Doktorandenbetreuungen für seine Habilitation.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  3. #8
    Vampir Avatar von Tini-88
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    danke soweit schon einmal für eure antworten
    und was meint ihr dazu, dass die arbeit noch nicht durch die ethikkommission ist? wie ist das bei anderen dr.arbeiten, existiert schon immer eine zustimmung der ethiker? auf wie viel zeitverzögerung muss ich mich deswegen einstellen?
    ich möchte ja später ziemlich wahrscheinlich innere machen, ist das schlimm und für später wichtig, dass die arbeit chirurgisch ist?
    toll finde ich aber, dass in die arbeit auch m. crohn-patienten einbezogen werden... und dass der betreuer meinte, dass es gut sein kann, dass wir im verlauf der arbeit patienten einbestellen und nachuntersuchen.
    angst hab ich halt auch, dass die einfach nur meine daten für ihre habil brauchen und ich dann ohne alles da stehe... das möchte ich den beiden natürlich nicht unterstellen, aber angst hab ich da schon...
    HILFE ;)
    Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen.



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  4. #9
    Knochenbrecher
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    2. WBJ
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    18
    na, klar brauchen die deine Ergebnisse für ihre habil.!
    Aber das stellt kein Problem dar!
    Die veröffentlichen deine Ergebnisse und du hast gleichzeitig nen Dr. Titel.
    War bei mir auch so. Steh micht mal auf der Veröffentlichung und bin jetzt trotzdem Dr. med.!

    ... und dein Thema klingt nicht so schlecht, Fallzahl ist gut, nimms an...



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  5. #10
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
    Mitglied seit
    11.09.2003
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    da wo die Sonne aufgeht
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    Bzgl. ihrer Habil stimme ich elum zu.

    Bei der Planung klingt das alles noch sehr ungenau. Für den Ethikantrag muss das aber schon deutlich spezifischer formuliert werden, das ist für dich auch gut. Es muss eben vorher feststehen, ob man Patienten für Nachuntersuchungen einlädt (und ob alle, oder nur bestimmte). Außerdem gehört eine Fallzahlplanung dazu (also reichen die 100 wirklich aus?). In Dresden würde ich von Abgabe des Ethikantrags bis Zustimmung schonmal bis zu 3 Monate einplanen; sofern es direkt durchgeht. Erst nach der Zustimmung darfst du anfangen.
    So wie die ganze Geschichte klingt, wird imho noch ein Semester ins Land gehen bevor du so richtig anfangen kannst. Kann natürlich auch total anders laufen, ist nur mein Eindruck.

    Wenn du selber wissenschaftliche Ambitionen hast, lohnt es sich vorher zu klären wie es mit der Veröffentlichung ausschaut. Bist du Erstautor / Zweitautor / irgendwo in der Mitte?
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