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Thema: Platzwunde

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von myartofjoy Beitrag anzeigen
    Wenn man die Wunde vernäht, der Patient später ungeklärt verstirbt z.B. nach einem Autounfall, darf sich dann der Rechtsmediziner mit dem unzulänglichen Wissen des Klinikers herumschlagen... es erschwert daher die Aufklärung bei Straftaten
    Diesen Satz verstehe ich nicht... auch nicht nach mehrmaligem Lesen......


    ansonsten bleibt ja zu sagen das RQW und Patzwunde nahezu das gleiche sind (etwas anderer Mechanismus) aber im klinischen Bereich ->sauber machen und versorgen wohl
    relativ gleich behandelt werden......
    Geändert von Coxy-Baby (23.04.2010 um 16:26 Uhr)



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  2. #7
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Unzulängliches Wissen des Klinikers...sehr interessant. Dann sollten auch lieber von Quetsch-Riss-Wunden sprechen, denn dies entspricht der wahren Entität, aber egal. Dein Argument hat mich leider noch immer nicht überzegt warum ich im klinischen Alltag RQW und Platzwunde unterscheiden sollte...abgesehen davon, dass ich einen Aussschuss sicher nicht als Platzwunde beschreiben würde.

    gruesse, die niere
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