Es kann nicht über 192 Punkte sein, weil 60% von 320 Fragen = 192 sind. Die Bestehensgrenze liegt dann niedriger, wenn der Durchschnitt der Referenzgruppe abzgl. 22%-Punkte unter 192 Fragen liegt. Dann ist Durchschnitt der Referenzgruppe - 22%-Punkte die geltende Bestehensgrenze.
Über Nachteilsausgleich zu philosophieren macht jetzt eigenltich überhaupt gar keinen Sinn, weil nicht absehbar ist ob und welche Fragen rausfliegen. Hier werden stets ganz viele Fragen diskutiert, am Ende nimmt das impp aber sehr wenige raus (die Argumentationen, die hier großteils vorgetragen werden sind eben nicht sonderlich hieb- und stichfest).
Wenn eine Frage rausgenommen wurde und du aber eine der 2 oder mehr richtigen Möglichkeiten angekreuzt hast, zählt diese Frage für dich weiterhin. Aber (und das ist das Problem, was die meisten nicht kapieren): Damit errechnet sich auch eine neue Bestehensgrenze für dich; und die liegt aufgrund der erhöhten Gesamt-Fragenzahl im Examen für dich häufig ebenfalls einen Punkt höher. Die Bestehensgrenze, die ohne Nachteilsausgleich ermittelt wurde, wird niemals kleiner wenn du eine Frage im Nachteilsausgleich als richtig gewertet bekommst. Sie bleibt maximal gleich groß (und das ist gefühlt eher selten so).
Bsp: 318 gewertet, Bestehensgrenze 188. Bei Frage 3.24 wurden A und B gewertet. Alle, die C, D oder E hatten, bekommen den Punkt für diese Frage nicht; für sie gilt die Bestehensgrenze von 188. Du hast A angekreuzt, erhälst diesen Punkt. Nun gilt aber für dich eine neue Bestehensgrenze. Und die kann bei 189 Punkten liegen.