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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
    Mitglied seit
    11.07.2009
    Beiträge
    2.772
    Hi
    Hab mal ne Frage zu der FSJ Bescheinigung für die ZVS / Hochschulstart.
    Ich habe mein FSJ am 1.12.09 begonnen, also läuft mein Vertrag bis zum 30.11.10. Dementsprechend geht auch meine Bescheinigung bis zu diesem Datum. Jetzt habe ich zum 15.8 gekümdigt. Und bräuchte eben eine neue Bescheinigung für die ZVS dass es als Dienst anerkannt wird. Die bekommen ich (und 3 andere aus meiner Seminargruppe) aber nicht, weil wir ja beim nächsten Seminar noch fehlen könnten. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrugen gemacht? Oder habt ihr einfach eine Bescheinigung bekommen?
    Hatte noch mit der Bescheinigung vom DRK eine von meiner Einstatzstelle mit meinem tatsächlichen Enddatum eingeschickt aber auf dem Kontrollblatt, das heute online war (wow heute...Samstag und auch noch Feiertag...was ist den bei denen los????) stand dann Ende 30.11. Hab denen dann nochmal ne email geschrieben und gefragt was ich denn sonst noch einschicken kann, dass 15.8 anerkannt wird. Bin total fertig mit den Nerven wenn mein Dienst jetzt als nachrangiges Kriterium nicht anerkannt wird dreh ich durch...Weiß echt jetzt nicht was ich noch machen soll.
    Bitte Bitte um Hilfe oder Tipps...
    vlg fallenangel
    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben
    mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam


    Alles was ich getan habe, war für das zu kämpfen, an das ich geglaubt habe.
    Muhammad Ali



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  2. #2
    Anti-Hysteriker Avatar von dos
    Mitglied seit
    21.09.2008
    Ort
    Berlin
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    5
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    284
    So, wie die ZVS mir das damals gesagt wird, ist es so: Dienste werden anerkannt, wenn man mindestens 6 Monate FSJ/Zivi usw. geleistet hat.

    Wenn du zum August kündigst, wird es dir also noch als Dienst anerkannt. Und die Dienststelle MUSS dir immer eine Bescheinigung geben - dann eben mit vorzeitigem Ende. Ist ja schließlich ein freiwilliger Dienst...



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
    Mitglied seit
    11.07.2009
    Beiträge
    2.772
    Zitat Zitat von dos Beitrag anzeigen
    So, wie die ZVS mir das damals gesagt wird, ist es so: Dienste werden anerkannt, wenn man mindestens 6 Monate FSJ/Zivi usw. geleistet hat.

    Wenn du zum August kündigst, wird es dir also noch als Dienst anerkannt. Und die Dienststelle MUSS dir immer eine Bescheinigung geben - dann eben mit vorzeitigem Ende. Ist ja schließlich ein freiwilliger Dienst...
    Genau das ist mein Problem. Die können oder wollen meine Kündigung erst 9 Wochen vorher ins System eingeben und eben dann auch erst eine Bescheinigung austellen. Das ist aber ja viel zu spät da ich diese bis spätestens Anfang Juni brauche um sie noch rechtzeitig an die ZVS zu senden.
    vlg fallenangel
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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von leofgyth77
    Mitglied seit
    27.10.2008
    Ort
    erlangen
    Semester:
    1. klinisches
    Beiträge
    1.514
    hm, also das ist ja schon doof von deinem träger.
    vielleicht kannst du deine station fragen, ob sie dir was schreiben können. praktisch, dass sie dir eben ausstellen, dass du 6 monate fsj dort gemacht hast.
    ich würds mal so versuchen!
    Auch ein Schritt zurück ist oft ein Schritt zum Ziel.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    20.12.2009
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    185
    Zitat Zitat von fallenangel30487 Beitrag anzeigen
    (...) Die können oder wollen meine Kündigung erst 9 Wochen vorher ins System eingeben und eben dann auch erst eine Bescheinigung austellen (...)
    hmm, wie das beim FSJ genau ist, kann ich dir leider nicht sagen, aber ich würde mich mal genauer informieren, wie das geregelt ist.
    Es kann doch nicht sein, dass du Probleme bekommst, weil dir deine Bescheinigung nicht dann ausgestellt wird, wenn du sie brauchst

    Gibts beim FSJ nicht auch so eine "dachorganisation", wie für Zivis das Bundesamt für Zivildienst, an das du dich bei Problemen wenden kannst?



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