zu 1. und 4.:ZM ist vor allem im klinischen Abschnitt "anwesenheitspflichtiger" als HM und sicherlich aufgrund vieler regelmässiger Praktika zeitaufwändiger; unterscheidet sich natuerlich aber auch von Uni zu Uni.
So, und coxys Frage finde ich ziemlich schwerwiegend, denn es wäre ja dann definitionsgemäß ein Zweitstudium, oder? Das duerfte nach so vielen Jahren der Juristerei unmoeglich zu begruenden sein.