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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Das Problem ist du musst es nachweisen (z.B. mit Kopien deiner Original-Überstunden-Rechnung - wenn sie dir die Überstunden einfach streichen ist es einfach, aber du MUSST dokumentieren).
    Wie sieht eine klagesichere Überstundendokumentation genau aus? Theoretisch könnte man ja auch Stunden dokumentieren, die man nicht gemacht hat. Letzteres Täuschungsmanöver habe ich zwar nicht vor, aber für den Fall der Fälle möchte ich -wenn ich demnächst mit meiner Diss fertig bin und wieder in Lohn und Brot stehe- meine Arbeitzeiten klagesicher dokumentieren. Im besten Fall isses für den Müll, im Zweifel wird die Dokumentation dann aber gebraucht.



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  2. #12
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    Gute Frage, ich würde mich an den MB wenden und die Juristen dort fragen.

    Ich als nicht-Jurist (und ohne Garantie auf Richtigkeit) würde schätzen das eine Kopie des eingereichten, unterschriebenen Überstundenzettels ausreichen müsste. Wenn du dann noch stichprobenhaft anhand von Dokumenten (z.B. bei dir wohl Narkoseprotokolle, Eintragen in Patientenakten) belegen kannst, das du in weggestrichenen Zeiten definitiv gearbeitet hast sollte es eigentlich recht sicher sein. Da meine Überstunden aber alle bezahlt werden habe ich die Probleme nicht Kannte den Fall nur aus der lokalen Presse.



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  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    würde schätzen, dass eine Kopie des eingereichten, unterschriebenen Überstundenzettels ausreichen müsste.
    Wenn man aber in einem Betrieb arbeitet, in dem die tatsächlich geleisteten Überstunden eben NICHT bezahlt, sondern unter den Teppich gekehrt werden, bringen einem die gesammelten Überstundenzettel leider wenig, wie ich vermute.
    Am besten ist es wohl wirklich, sich beim MB zu erkundigen. Leider bin ich dort ausgetreten. Aber es wird sich wohl jemand finden lassen, der noch Mitglied ist, und sich mal schlau macht.



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  4. #14
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Wenn man aber in einem Betrieb arbeitet, in dem die tatsächlich geleisteten Überstunden eben NICHT bezahlt, sondern unter den Teppich gekehrt werden, bringen einem die gesammelten Überstundenzettel leider wenig, wie ich vermute.
    Am besten ist es wohl wirklich, sich beim MB zu erkundigen. Leider bin ich dort ausgetreten. Aber es wird sich wohl jemand finden lassen, der noch Mitglied ist, und sich mal schlau macht.
    Naja, unter den Teppich kehren geht nur begrenzt. Entweder ich überzeuge (wie auch immer) meine Arbeitnehmer keinen Überstundenzettel auszufüllen oder der zuständige OA streicht sie vom abgegebenen Zettel. In letzterem Fall hilft einem die eigene Kopie (bevor man ihn einreicht) schon zum Nachweis.



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  5. #15
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    Ich frage mich wie man so eine Stelle überhaupt annehmen kann. 110 h/Woche? Hallo? Kriegt man denn als "Ausländer" keine besseren Stellen?



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