Welche Ortswahl ist günstig für die Zulassung über die Abiturbestenquote?

In der Abiturbestenquote zugelassenen Bewerber werden nach Maßgabe ihrer Wünsche an den Universitäten zugelassen. Liegen mehr Zulassungswünsche als Studienplätze für eine Universität vor, entscheidet die ZVS nach den unter „Abiturbestenquote“ aufgeführten Kriterien wer an der Wunschhochschule seinen Studienplatz bekommt. Erst dann, wenn alle Bewerber mit Erstwunsch für diese Uni einen Platz erhalten haben und noch Plätze frei sind, wird erneut nach den gleichen Kriterien unter denen verteilt, die diesen Ort an zweiter Stelle angegeben haben usw. Das bedeutet: Es macht wenig Sinn, eine Uni, an der du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht genommen wirst, an die erste Stelle zu setzen, auch wenn du noch so gerne dort studieren würdest. Denn aufgrund des Verfahrens wirst du so quasi deinen Erstwunsch verschenken. Schlimmer noch: Du wirst vielleicht deswegen auch nicht an der zweitliebsten Uni zugelassen, während du bei einer Nennung an erster Stelle dort einen Platz bekommen hättest! Also: Es ist ratsam, lieber realistische Wünsche anzugeben und sich damit
hinterher böse Überraschungen zu ersparen.

Hinweise Ortswahlwahl im Auswahlverfahren der Hochschulen
Durch die zusätzlichen Auswahlverfahren ist es natürlich zu empfehlen, eine Uni zu wählen, die neben realistischen Chancen auch die Möglichkeit bietet, durch ein gutes Auswahlgespräch oder andere Selektionsverfahren an einen Studienplatz zu gelangen!

Es ist sehr wichtig, dieses nicht ganz unkomplizierte Verfahren zu verstehen, um gegen eventuelle Enttäuschungen gefeit zu sein und um sich nachher nicht darüber ärgern zu müssen, dass man mit einer anderen Kombination möglicherweise an einen Platz gelangt wäre. Daher: Aktuelle Infos der ZVS einholen, alles genau lesen, das Prozedere verstehen, die Wunsch-Unis taktisch klug auswählen und erst dann die Bewerbungsunterlagen online einreichen! Darum ist es sinnvoll, sich schon so früh wie möglich zu informieren, damit ausreichend Planungszeit bleibt. Achtung: Der Bewerbungsschluss für die ZVS-Bewerbungen richtet sich nach dem Zeitpunkt des Abiturs und bei dieser Regelung solltet ihr ganz genau hinschauen:
Wer sich für das Wintersemester 2010/11 bewerben möchte, für den gilt der Stichtag 31. Mai 2010 (Abi vor dem 16. Januar 2010 erworben) oder aber der Stichtag 15. Juli 2010 (Abi zwischen 16. Januar und 15. Juli 2010 erworben).
Also: Am besten nochmals genau bei der ZVS nachlesen, für welches Semester welche Bewerbungsfristen gelten. Bei Bewerbung zum Sommersemester sind der 30. November bzw. der 15. Januar Stichtag für die Bewerbung bei der ZVS. Es handelt sich bei allen hier genannten Terminen um Ausschlussfristen, der Online-Antrag muss also bis zu diesem Zeitpunkt der ZVS vorliegen! Später eingehende Online-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Für das Nachreichen von Unterlagen werden Nachfristen eingeräumt.