Diese Textbausteine find ich für Laien grundsätzlich gut.. jedoch stolper ich im klinischen Alltag häufig über Patientenverfügungen mit diesen Einleitungen..
- ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist...
- ich infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z.B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z.B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist .
Aber ich finde, dass es einfach häufig im klinischen Alltag nicht anwendbar ist... oder zu unscharf ist.
Gerade viele unserer Schlaganfallpatienten gehen darin unter.. was ist bei einem großen Mediainfarkt, bei dem der Patient ne schwere Aphasie hat und eine schwere Lähmung, aber hellwach. Diese Patienten entwickeln oft eine Aspirationspneumonie. Natürlich besteht die Möglichkeit des tödlichen Verlaufs, aber genauso gibt es Patienten, die sich stabilisieren und zwar auf sehr schlechtem Niveau.
Ich finde häufig die Auflistung der Wertvorstellungen praktikabler, um den Willen abzuschätzen.. mit den Angehörigen zu besprechen, wie es weiter gehen soll .. als diese Pauschalaussagen, die sich immer nur auf die Extreme beziehen. Wenn ein Patient intubiert werden muss, dann befindet er sich in einer lebensbedrohlichen Situation, auch wenn seine Krankheit nicht zwangsläufig zum Tode führen muss, aber mit einer deutlichen Einschränkung des Selbstversorgungsfähigkeit einhergeht.
Ich finde es sehr wichtig, dass Patienten gut durch ihre Ärzte beraten werden, was diese Patientenverfügungen angeht und ganz offen darüber gesprochen wird, was der Patient als lebenswert empfindet und was nicht.
Und um auf die ganz ursprüngliche Frage zurückzukommen: Wir halten uns an den vom Patienten geäußerten Willen... auch wenn das heißt, dass einem Patienten weder Flüssigkeit noch Nahrung oral zugeführt werden kann (z.B. bei schwerer Schluckstörung). Von Durst und Hunger in dem vom gesunden Menschen verstandenen Sinne ist in den meisten Fällen ja nicht auszugehen und einfache Maßnahmen können ein evtl Durstgefühl deutlich mindern, bedürfen aber natürlich pflegerischem Aufwand. Ich denke, es ist auch Teil unserer Arbeit jemanden beim Sterben zu begleiten. Nur weil eine PEG da ist, weil sie zu einem anderen Zeitpunkt noch genutzt wurde, muss man sie ja nicht benutzen.
Viele Grüße.