I explained that the difference in being sick and being healthy is having to make choices or to consciously think about things when the rest of the world doesn’t have to. The healthy have the luxury of a life without choices, a gift most people take for granted.
Vielen Dank für die Antworten. Die offiziellen Richtlinien kannte ich auch schon, mir ging es mehr darum, wie
"Es ist für Lehrkrankenhäuser hierbei möglich, dem PJ-Studierenden entweder einen kostenlosen Wohnheimplatz anzubieten oder einen Mietkostenzuschuss von bis zu 300 Euro zu zahlen, der gegebenenfalls mit einem Fahrtkostenzuschuss verrechenbar ist, zu erstatten. Dabei haben alle Beteiligten eine Erstattungsobergrenze von 400 Euro pro Monat insgesamt festgelegt."
konkret umgesetzt werden, gibt es eine Quelle, wer jetzt tatsächlich wie viel "Fahrtkostenzuschuss" zahlt, zahlt die Uni was?
Da kräuseln sich mir auch immer die Zehennägel. Man könnte ja auch bösartig behaupten, dass das Examen rein "zufällig" nun komplett nach dem PJ liegt, um eben genau diese Argumente aufführen zu können...
Wenn ich das richtig verstanden habe möchte auch die Uni Bonn ein Verbot der Bezahlung von PJlern durchsetzen, was sich in erster Linie gegen die Helios-Klinik in Siegburg richtet.
Äh, das gute alte Physikum gibt es aber seit 2003 mit diesem Begriff offiziell nicht mehr . Es IST de facto ein Staatsexamen! Insofern haben wir den gleichen Status wie ein Referendar der Rechtswissenschaften oder des Lehramtes . Die machen ihr 2. auch erst nach der praktischen Phase. Aber eine Diskussion darüber würde jetzt wieder nur vom eigentlich Threadthema ablenken.
Hier ist noch immer nix durchgesickert. Mal sehen, wie es weitergeht.
Übrigens, hab da mal ne Frage (an alle, die jenseits der 30 sind ): Wie ist das eigentlich mit der PJ-Vergütung und der Krankenversicherung. Wenn wir jetzt 150 Euro bekämen, müsste ich die - jedenfalls ging ich bis gestern davon aus - eigentlich für meine Krankenversicherung (freiwillig versichert, weil keine studentische Versicherung mehr wegen des Alters) abdrücken. Nun meinte meine Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse, dass es da für PJ-Studenten eine Sonderregelung gebe, ganz unabhängig vom Alter. Sprich, man würde ganz normal gesetzlich krankenversichert mit dem prozentualen AG/AN-Anteil, was ja mal ganz phantastisch wäre! Weiß da ggf. jemand mehr, der in einer ähnlichen Situation ist?
Geändert von Hoppla-Daisy (17.06.2010 um 08:04 Uhr)
Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen
Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"
nein, das Physikum heisst neu offiziell "Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung" und dann das Abschlussexamen "Zweiter Abschnitt der ärztlichen Prüfung"...
früher hiess es
Ärztliche Vorprüfung (Physikum)
Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Stex I)
Zweiter Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Stex II)
Dritter Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Stex III)
prinzipiell hat sich also bezüglich des "fertigwerdens" nichts geändert, nur die anzahl der teilabschnitte wurde deutlich reduziert...
airmaria