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  1. #16
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Dann musst du mir aber mal erklären, wieso bei Studienbescheinigungen der Vorklinik "1. Staatsexamen" und bei solchen der Klinik da "2. Staatsexamen" draufsteht.

    Das Physikum gilt als 1. Staatsexamen.
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

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  2. #17
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy Beitrag anzeigen
    Dann musst du mir aber mal erklären, wieso bei Studienbescheinigungen der Vorklinik "1. Staatsexamen" und bei solchen der Klinik da "2. Staatsexamen" draufsteht.

    Das Physikum gilt als 1. Staatsexamen.
    das muss dir dann deine hochschule erklären, schau mal auf dein "physikumszeugnis", was da steht... würde mich wundern, wenn da das lpa nicht "abschnitt" gebrauchen sollte.

    hier die grundlage aus der approbationsordnung:

    Zitat Zitat von ÄApprO
    Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 sechs Jahre und drei Monate.
    (3) Die Ärztliche Prüfung nach Absatz 2 Nr. 5 wird abgelegt:

    1.der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren und

    2.der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von vier Jahren einschließlich eines Praktischen Jahres nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
    airmaria
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  3. #18
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Auch bei mir damals nach alter AO stand schon diese Staatsexamensgeschichte bei den Studienbescheinigungen drauf.



  4. #19
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Auch bei mir damals nach alter AO stand schon diese Staatsexamensgeschichte bei den Studienbescheinigungen drauf.
    ...nur dass es eben völlig wumpe ist, was auf den "scheinen" steht, es zählen die zeugnisse vom lpa und auch da wird bei dir immer "Abschnitt der ärztlichen Prüfung" bzw "ärztliche Vorprüfung" und nirgendwo das wort "Staatsexamen" stehen
    airmaria
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  5. #20
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Nichts Anderes wollte ich damit mitteilen, sondern nur, dass selbst damals, wo man sich hier ja einig war, dass es auch da nicht offiziell Staatsexamen hieß, schon dieses Wort auftauchte



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