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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    vielleicht nur noch der vollständigkeit halber: der gesamtabschluss medizin heisst an den unis dann schon staatsexamen (noch, in zukunft master?), aber ohne 1., 2. ... und setzt eben das erfolgreiche bestehen der einzelnen abschnitte voraus.

    im gegensatz dazu hat der rechtswissenschaftler z.b. seinen universitären teil mit dem 1. staatsexamen abgeschlossen und quasi einen beruf (auch wenn er ohne 2. stex nicht viel damit machen kann), der praktische teil (rechtsrefrendar) gehört - im gegensatz zum pj bei medizin - eben nicht mehr zum studium, sondern soll eine vorbereitung auf das 2 staatsexamen darstellen durch einen entsprechenden einsatz im staatsdienst.

    da wir hier im unterforum mainz sind mal der zugehörige link von dort: http://www.jura.uni-mainz.de/224.php

    komplizierter wird das ganze dann vielleicht mit der umsetzung nach bolagna-reform mit bachelor und master... weil der bachelor würde einen abschluss darstellen (im gegensatz zum ersten abschnitt der ärztlichen prüfung), so dass man hier eher mit hilfe des abschluss-argumentes die pekunären forderungen begründen könnte.
    airmaria
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  2. #22
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    Zitat Zitat von Maja85 Beitrag anzeigen
    Argument ist unter anderem, dass wir im Gegensatz zu Rechtsreferendaren ja noch kein Staatsexamen (Physikum zählt wohl nicht) abgelegt haben und das somin nicht gerechtfertigt sei. Aha.
    Haha ... früher hatte man zum PJ sogar 2 Staatsexamen, und bekam kein Geld...

    haha.. und den Juristen müsste man ihre nach dieser 1000mal gehörten Ausrede auch sofort die 1100 netto für ihre 22,5-h-Woche streichen:

    wikipedia:

    In der juristischen Ausbildung sind zwei Examina vorgesehen, von denen nur noch das zweite ein reines „Staatsexamen“ darstellt. Das Studium der Rechtswissenschaften wird heute mit einer „Ersten juristischen Prüfung“ abgeschlossen, die neben einem staatlichen Teil (Pflichtfachprüfung, 70% der Gesamtnote) einen universitären Teil (30%, Schwerpunktbereichsprüfung) enthält und deshalb richtigerweise kein „Staatsexamen“ mehr ist. Echtes Staatsexamen bleibt hier das nach Abschluss der Referendarzeit erfolgende „Zweite Staatsexamen“.

    Der erste Teil der medizinischen Prüfung ist lt. wikipedia im Gegensatz dazu ein Staatsexamen - die Fragen kommen ja vom Staat...
    Geändert von querulator (17.06.2010 um 15:50 Uhr)



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  3. #23
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    Zitat Zitat von querulator Beitrag anzeigen
    Haha ... früher hatte man zum PJ sogar 2 Staatsexamen...
    nein, man hatte garkeins... ein wenig nachlesen auf den vorherigen links hätte schon geholfen...

    man sollte die wikiseiten - wenn man sie als quelle nutzt - kritisch hinterfragen: da stimmt eben nicht immer alles! in diesem fall kann man die fehler recht schnell und einfach durch nachsehen auf den zuständigen landes- und bundesseiten aufdecken
    airmaria
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  4. #24
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    Welche Seiten? Bitte links und nicht nur Behauptungen, wiki sei falsch.

    Wie man es nennt ist auch völlig egal. Staatsprüfung ist Staatsprüfung-
    ich finde es unerträglich, dass Lehrer und Juristen Geld bekommen
    für ihre 22,5h/Woche oder weniger, Mediziner aber für ihre Arbeit
    im öffentlichen Dienst gar nichts. Ich musste diese unsägliche Diskussion
    schon mit ma mit einer GrundschullehrerIN führen ... die fand da auch
    nix dabei, dass ich nichts verdiene während sie für ein drittel der
    Arbeit mit nem Tausi nach hause ist. Ich hätte ja noch kein Staatsexamen,
    während sie mit ihrerm tollen tralala-Examen schon so qualifiziert sei...

    Juristen und Lehrer haben zuvor übrigens gar keine Praxiserfahrung.

    Ich konnte zum PJ-Antritt schon Patienten aufnehmen, Blut abnehmen
    und Haken halten.



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  5. #25
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    Zitat Zitat von querulator Beitrag anzeigen
    Welche Seiten? Bitte links und nicht nur Behauptungen, wiki sei falsch.
    ähm ja, die äappro habe ich schon erwähnt und zitiert, nachzulesen auf der seite des bundesministeriums für justiz: http://www.gesetze-im-internet.de/_a...240500002.html


    Zitat Zitat von querulator Beitrag anzeigen
    ...ich finde es unerträglich, dass Lehrer und Juristen Geld bekommen.
    es ist wohl aber so, dass die rechtsprechung nicht auf dein wohlbefinden gewartet hat...

    Zitat Zitat von querulator Beitrag anzeigen
    Juristen und Lehrer haben zuvor übrigens gar keine Praxiserfahrung.
    die juristen z.b. haben eben eine aufteilung zwischen universitärem abschluss (1. staatsexamen) und praktischer ausbildung beim staat (anschliessend 2. staatsexamen), den zugrundelegenden link findest du in einem meiner vorangehenden postings


    Zitat Zitat von querulator Beitrag anzeigen
    Ich konnte zum PJ-Antritt schon Patienten aufnehmen, Blut abnehmen und Haken halten.
    ich bin beeindruckt... habe allerdings gehört, dass ein kfz-mech-lehrling im ersten jahr kundenkontakt hat, ölwechsel selbständig durchführt und bei grösseren motorrevisionen seinem meister assistieren darf...
    airmaria
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