vielleicht nur noch der vollständigkeit halber: der gesamtabschluss medizin heisst an den unis dann schon staatsexamen (noch, in zukunft master?), aber ohne 1., 2. ... und setzt eben das erfolgreiche bestehen der einzelnen abschnitte voraus.
im gegensatz dazu hat der rechtswissenschaftler z.b. seinen universitären teil mit dem 1. staatsexamen abgeschlossen und quasi einen beruf (auch wenn er ohne 2. stex nicht viel damit machen kann), der praktische teil (rechtsrefrendar) gehört - im gegensatz zum pj bei medizin - eben nicht mehr zum studium, sondern soll eine vorbereitung auf das 2 staatsexamen darstellen durch einen entsprechenden einsatz im staatsdienst.
da wir hier im unterforum mainz sind mal der zugehörige link von dort: http://www.jura.uni-mainz.de/224.php
komplizierter wird das ganze dann vielleicht mit der umsetzung nach bolagna-reform mit bachelor und master... weil der bachelor würde einen abschluss darstellen (im gegensatz zum ersten abschnitt der ärztlichen prüfung), so dass man hier eher mit hilfe des abschluss-argumentes die pekunären forderungen begründen könnte.
airmaria