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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Persona non grata
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    feddich
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    Ich hoffe das ist ein Einzelfall! Oder ist das noch jemandem von euch passiert?!
    Ich bekommen ab dem 4. Monat eine Umsatzbeteiligung. Was meint ihr welcher Umsatz da so möglich ist?



  2. #17
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    Ich bekommen ab dem 4. Monat eine Umsatzbeteiligung. Was meint ihr welcher Umsatz da so möglich ist?

    Das hängt doch sehr von der Praxis ab und der wöchentlichen Arbeitszeit. Im Extremfall in manch einer Großpraxis versorgt man fast nur Schmerzpatienten, im 10 Minuten Rhythmus Natürlich alle gesetzlich versichert, die "Privaten" wollen alle zum "Chef"... Insgesamt hängt der erreichte Honorarumsatz auch davon ab, was nun genau zum "Umsatz" zählt. Röntgen? Das macht doch die Helferin, also nicht in der Umsatzstatistik mit drin



  3. #18
    Registrierter Benutzer
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    Die Beteiligungen schwanken zwischen 20 und 37,5%, je nach Stadt und Praxis (so zumindest meine Erfahrung....). Die reine Prozentzahl sagt allerdings nicht soviel aus, meistens kommen noch Verklausulierungen dazu: laborkostenbereinigt ist eh klar; aber oft steht noch drin vorbehaltlich Rückforderungen der KZV, Leistungen die durch Helferinnen erbracht werden, erst ab(!) einer gewissen Umsatzhöhe oder bestimmte Leistungen ausgenommen.

    Auch muss man drauf achten wie viel im Laden zu tun ist. Niemand hat was von 35% wenn er mit 3-4 Patienten pro Tag rumkräpelt (mal vorher in die Bestellbücher gucken!).

    Und vorsicht: wenn Ihr auf reiner Umsatzbeteiligung unterwegs seid (also ohne Fixum) verdient Ihr nur Geld wenn Ihr arbeitet; der Urlaub ist dann unbezahlt (aber eure Kosten laufen weiter); genauso im Krankheitsfall.



  4. #19
    Registrierter Benutzer
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    Die Beteiligungen schwanken zwischen 20 und 37,5%, je nach Stadt und Praxis (so zumindest meine Erfahrung....). Die reine Prozentzahl sagt allerdings nicht soviel aus, meistens kommen noch Verklausulierungen dazu: laborkostenbereinigt ist eh klar; aber oft steht noch drin vorbehaltlich Rückforderungen der KZV, Leistungen die durch Helferinnen erbracht werden, erst ab(!) einer gewissen Umsatzhöhe oder bestimmte Leistungen ausgenommen.

    >>> Darf man einen Mitarbeiter in Regress nehmen? "vorbehaltlich Rückforderungen der KZV" sind arbeitsrechtlich nicht durchsetzbar.

    Auch muss man drauf achten wie viel im Laden zu tun ist. Niemand hat was von 35% wenn er mit 3-4 Patienten pro Tag rumkräpelt (mal vorher in die Bestellbücher gucken!).

    Und vorsicht: wenn Ihr auf reiner Umsatzbeteiligung unterwegs seid (also ohne Fixum) verdient Ihr nur Geld wenn Ihr arbeitet; der Urlaub ist dann unbezahlt (aber eure Kosten laufen weiter); genauso im Krankheitsfall.

    >>> Scheinselbständigkeit. Das kann ab einer gewissen Höhe richtig Ärger geben...



  5. #20
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    27.02.2007
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    anscheinend sind Zahnmediziner weniger gestresst als Humanmediziner. Denn hier gehts nur noch um Umsatzbeteiligung und deren Tücken.

    Schreibt doch bitte mal, wie Ihr den Alltag meistert. Oder der Alltag Euch.

    @Füchschen: Wie hast Du Dich denn entschieden?

    Viele Grüße
    hennessy
    Ein Freund ist jemand, der Dich durchschaut
    und trotzdem nicht enttäuscht ist



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