Gerade hat der BGH ein Urteil in einem Fall der Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe gesprochen.
Ich habe gerade nicht viel Zeit, mehr dazu zu schreiben. Deshalb nur kurz:
Es geht um eine ältere Frau, die nach einem Schlaganfall mehrere Jahre im Wachkoma per PEG ernährt worden ist. Sie hatte vor dem Schlaganfall ihrer Tochter gesagt, sie wolle so etwas im Ernstfall nicht haben, aber keine schriftliche Patientenverfügung verfasst.
Der Streit um den Behandlungsabbruch hat sich mehrere Jahre hingezogen.
Nachdem schließlich die Kinder der Patientin und ihr Arzt mit dem Pflegeheim vereinbart hatten, die Ernährung langsam einzustellen, hat es sich die Heimleitung/die Geschäftsführung plötzlich anders überlegt und auf Fortsetzung der vollen Ernährung bestanden.
Der Anwalt der Kinder hat denen daraufhin geraten, die Sonde direkt über der Bauchdecke durchzuschneiden und die Tochter hat es gemacht.
Danach hat das Heim eine neue PEG legen lassen und den Anwalt angezeigt.
Die Vorinstanz hatte ihn verurteilt. Der BGH hat ihn gerade freigesprochen.
Link zu google news dazu:
http://news.google.de/news/story?pz=...zZi7qM&topic=h
Link zur Süddeutschen Zeitung:
http://www.sueddeutsche.de/leben/bun...erben-1.965304