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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Gerade hat der BGH ein Urteil in einem Fall der Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe gesprochen.

    Ich habe gerade nicht viel Zeit, mehr dazu zu schreiben. Deshalb nur kurz:

    Es geht um eine ältere Frau, die nach einem Schlaganfall mehrere Jahre im Wachkoma per PEG ernährt worden ist. Sie hatte vor dem Schlaganfall ihrer Tochter gesagt, sie wolle so etwas im Ernstfall nicht haben, aber keine schriftliche Patientenverfügung verfasst.

    Der Streit um den Behandlungsabbruch hat sich mehrere Jahre hingezogen.

    Nachdem schließlich die Kinder der Patientin und ihr Arzt mit dem Pflegeheim vereinbart hatten, die Ernährung langsam einzustellen, hat es sich die Heimleitung/die Geschäftsführung plötzlich anders überlegt und auf Fortsetzung der vollen Ernährung bestanden.

    Der Anwalt der Kinder hat denen daraufhin geraten, die Sonde direkt über der Bauchdecke durchzuschneiden und die Tochter hat es gemacht.
    Danach hat das Heim eine neue PEG legen lassen und den Anwalt angezeigt.

    Die Vorinstanz hatte ihn verurteilt. Der BGH hat ihn gerade freigesprochen.

    Link zu google news dazu:
    http://news.google.de/news/story?pz=...zZi7qM&topic=h

    Link zur Süddeutschen Zeitung:
    http://www.sueddeutsche.de/leben/bun...erben-1.965304



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  2. #2
    Krüppelkatze
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    I explained that the difference in being sick and being healthy is having to make choices or to consciously think about things when the rest of the world doesn’t have to. The healthy have the luxury of a life without choices, a gift most people take for granted.



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  3. #3
    Banned
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    Katastrophales Urteil!!!



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  4. #4
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Zitat Zitat von EKT Beitrag anzeigen
    Katastrophales Urteil!!!
    Wieso? Ich finde es klasse.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von EKT Beitrag anzeigen
    Katastrophales Urteil!!!
    Diese Meinungsäußerung ist genau so diffus-schwammig, wie das Urteil selbst. Als Diskussionsgrundlage fände ich eine etwas ausführlichere Begründung obiger Meinung sinnvoll.

    Zum Urteil selbst habe ich noch keine endgültige Meinung. Einerseits finde ich es richtig, da der Patientenwille respektiert wird. Andererseits bringt es nicht die nötige Rechtssicherheit, die alle Beteiligten in Zukunft brauchen und es lädt zu Selbstjustiz ein, die ich für nicht richtig halte.



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