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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
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    ich begrüße dieses urteil generell schon, da nun endlich klarheit bzgl. eines behandlungsabbruchs besteht.

    was ich allerdings bemängele, ist fehlende sicherheit, was den patientenwillen angeht. im falle einer schriftlichen verfügung ist ja alles im lot, aber, wie ein vorposter richtig angemerkt hat, gibt es noch keine normen für den fall einer rein mündlichen.
    muss es zeugen geben? wer hat das letzte wort im bezug auf den "mutmaßlichen patientenwillen"? was, wenn zB zwei geschwister anderer meinung im bezug auf ein elternteil sind? etc.


    meiner meinung nach sollte jeder mensch noch in jungen jahren verpflichtend (mitte 20 - mitte 30) eine schriftliche patientenverfügung verfassen bzw. ausfüllen müssen. ggf. müsste man diese alle x jahre erneuern bzw. bestätigen, ähnlich wie beim personalausweis.
    das würde viele grauzonen beseitigen.
    Geändert von Teevee (25.06.2010 um 20:05 Uhr) Grund: Tippfehler -.-



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  2. #7
    Banned
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    Zitat Zitat von McBeal Beitrag anzeigen
    Wieso? Ich finde es klasse.

    LG
    Ally
    Weil dadurch den behandelnden Ärzten die medizinische und ethische Handlungsfreiheit genommen wird. Statt im Einzelfall eine sinnvolle Entscheidung zu treffen, müssen sie sich nun an ein Stück Papier halten, das möglicherweise die eingetretene Lage überhaupt nicht erfasst hat, ja nicht erfassen kann!



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  3. #8
    ehemalige Userin 24092013
    Guest
    Zitat Zitat von Teevee Beitrag anzeigen


    meiner meinung nach sollte jeder mensch noch in jungen jahren verpflichtend (mitte 20 - mitte 30) eine schriftliche patientenverfügung verfassen bzw. ausfüllen müssen. ggf. müsste man diese alle x jahre erneuern bzw. bestätigen, ähnlich wie beim personalausweis.
    das würde viele grauzonen beseitigen.

    Das mag stimmen, nur leider ist net jeder bereit sich mit seinem Sterben, schweren Krankheiten etc -net nur so früh, sondern überhaupt- auseinander zu setzen....
    Um solche Entscheidungen zu treffen spielt ne Menge Zeugs eine Rolle: med. Vorbildung; generelle Bildung, soziales Umfeld, eigenes Empfinden...usw.



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  4. #9
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Zitat Zitat von EKT Beitrag anzeigen
    Weil dadurch den behandelnden Ärzten die medizinische und ethische Handlungsfreiheit genommen wird. Statt im Einzelfall eine sinnvolle Entscheidung zu treffen, müssen sie sich nun an ein Stück Papier halten, das möglicherweise die eingetretene Lage überhaupt nicht erfasst hat, ja nicht erfassen kann!
    Dir ist schon bewußt das Patientenverfügungen seit der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes vor einem Jahr rechtsgültig sind?
    Und das jetzige Urteil ändert ja nichts daran, das jedesmal geprüft werden muss, ob die Patientenverfügung bzw. der mutmassliche Wille des Patienten zu der aktuellen Situation passt.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  5. #10
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von EKT Beitrag anzeigen
    Weil dadurch den behandelnden Ärzten die medizinische und ethische Handlungsfreiheit genommen wird. Statt im Einzelfall eine sinnvolle Entscheidung zu treffen, müssen sie sich nun an ein Stück Papier halten, das möglicherweise die eingetretene Lage überhaupt nicht erfasst hat, ja nicht erfassen kann!
    Du solltest den Bericht nochmal genauer lesen. Im besagten Fall wurde die Entscheidung durch eine klare mündliche Aussage der Patientin begründet.

    Kern des Urteiles ist der, daß erstmals nicht eine Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe gezogen wird (was ohnehin abstrakt und recht realitätsfern ist), sondern der Begriff des "Behandlungsabbruches" definiert wird. Und danach ist es egal, ob dies nun aktiv oder passiv erfolgt.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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