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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Krüppelkatze
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Du solltest den Bericht nochmal genauer lesen. Im besagten Fall wurde die Entscheidung durch eine klare mündliche Aussage der Patientin begründet.
    Nicht nur das. Die Kinder waren vom Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt und haben mehrfach unmissverständlich deutlich gemacht, dass keine Ernährung mehr stattfinden soll. Der behandelnde Arzt hat das Ansinnen zumindest zum Schluss unterstützt und das Absetzen der Ernährung angeordnet. Die Heimleitung hat Rücksprache mit dem Vormundschaftsgericht gehalten und bestätigt bekommen, dass die Betreuer (natürlich) das Recht haben, soetwas ohne weiteres Urteil zu bestimmen.
    Das Heim hat sich trotz allem darüber hinweggesetzt und die Ernährung wieder angesetzt (was übrigens Körperverletzung ist!!!).
    Mit anderen Worten, das zuständige Gericht hat in diesem Fall das Durchschneiden des Ernährungsschlauches, der rechtmäßig überhaupt nicht benutzt werden durfte, als Tötungsversuch gewertet. Das hat kafkaeske Züge.

    Wenn du, EKT, wirklich der Meinung bist, dass es sich hier, ich zitiere, um "im Einzelfall eine sinnvolle Entscheidung" handelt, sag ich nur: WTF. Beleg einen Ethikkurs und eine Palliativvorlesung, danke.
    I explained that the difference in being sick and being healthy is having to make choices or to consciously think about things when the rest of the world doesn’t have to. The healthy have the luxury of a life without choices, a gift most people take for granted.



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  2. #12
    Banned
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    [QUOTE=Evil;909328]Du solltest den Bericht nochmal genauer lesen. Im besagten Fall wurde die Entscheidung durch eine klare mündliche Aussage der Patientin begründet.
    QUOTE]

    Die "klare mündliche Aussage" stammt zumeist aus der Zeit, als der Gesundheitszustand, um den es geht, noch nicht eingetreten ist.
    Ist dieser dann eingetreten, kann sich die Meinung des Betreffenden sehr wohl geändert haben, ohne daß er dem noch Ausdruck zu verleihen in der Lage ist.



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  3. #13
    Platin Mitglied
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    Hex!
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    @ekt
    wenn du so argumentierst, kann man sich die Patientenverfügung auch gleich sparen....

    ich finde das urteil auch richtig... hoffentlich steigt die rechtssicherheit in dem Bereich noch weiter...



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  4. #14
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    da wo die Sonne aufgeht
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    Sorry, aber wenn du diese Meinung wirklich auch in der Klinik vertrittst, negierst du damit doch die Gültigkeit und Anwendbarkeit jeglicher Patientenverfügung! Der Sinn dieses Schriftstückes ist es eben für den Fall eine Entscheidung zu treffen, in dem man sich nicht mehr äußern kann - da ist es an den Ärzten nicht aufgrund der eigenen Einstellung zu entscheiden, sondern im mutmaßlichen Willen. Und eben jener wird in der Patientenverfügung oder auch zu gesunden Zeiten mündlich ausgedrückt (dass man die Wahrheit der mündlichen Äußerungen kritisch hinterfragen muss ist klar).

    Ich muss sagen, dass ich deine Einstellung ignorant finde und auch in keiner Weise von der Rechtssprechung gedeckt sehe.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  5. #15
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Westfalenpott
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    Zitat Zitat von EKT Beitrag anzeigen
    Die "klare mündliche Aussage" stammt zumeist aus der Zeit, als der Gesundheitszustand, um den es geht, noch nicht eingetreten ist.
    Ist dieser dann eingetreten, kann sich die Meinung des Betreffenden sehr wohl geändert haben, ohne daß er dem noch Ausdruck zu verleihen in der Lage ist.
    Der Einwand ist irrelevant. Auch ohne Verfügung müssen die Beteiligten nach dem mutmaßlichen Patientenwillen handeln, und der erschließt sich nunmal fast ausschließlich aus den VOR dem Ereignis getätigten Äußerungen, alles andere ist Kaffeesatzlesen.
    Mit Deiner Argumentation verliert jedes Testament seine Gültigkeit
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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