Zitat von
Keenacat
Nicht nur das. Die Kinder waren vom Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt und haben mehrfach unmissverständlich deutlich gemacht, dass keine Ernährung mehr stattfinden soll. Der behandelnde Arzt hat das Ansinnen zumindest zum Schluss unterstützt und das Absetzen der Ernährung angeordnet. Die Heimleitung hat Rücksprache mit dem Vormundschaftsgericht gehalten und bestätigt bekommen, dass die Betreuer (natürlich) das Recht haben, soetwas ohne weiteres Urteil zu bestimmen.
Das Heim hat sich trotz allem darüber hinweggesetzt und die Ernährung wieder angesetzt (was übrigens Körperverletzung ist!!!).
Mit anderen Worten, das zuständige Gericht hat in diesem Fall das Durchschneiden des Ernährungsschlauches, der rechtmäßig überhaupt nicht benutzt werden durfte, als Tötungsversuch gewertet. Das hat kafkaeske Züge.
Wenn du, EKT, wirklich der Meinung bist, dass es sich hier, ich zitiere, um "im Einzelfall eine sinnvolle Entscheidung" handelt, sag ich nur: WTF. Beleg einen Ethikkurs und eine Palliativvorlesung, danke.