Gut. Also reines Warten, der Rest fällt ins AdH.
Mh, es ärgert mich, dass ich die Frist verpasst habe.. aber einen Platz bekomme ich eh noch nicht. Nächstes Mal bewerbe ich mich einfach, um mal meinen Rang an den Unis zu sehen, wo ich gerne hin würde.
Ich hab da aber noch eine Verständnisfrage...
Fürs WS 09/10 wurden alle mit mehr als 10 WS zugelassen... und mit 10WS hatte der Letzte, der zugelassen wurde, einen DN von 2,2.
Das ist Schritt eins. Der legt sozusagen fest, ob man überhaupt für die Wartezeitquote in Frage kommt.
Dann, in Schritt 2, wird zB entschieden, dass in Aachen alle die studieren dürfen, die Schritt 1 "bestanden" haben, die Aachen an erster oder zweiter Stelle genannt haben und wenn an zweiter Stelle, dann mussten sie Sozialkriterium 5 angegeben haben und mindestens einen DN von 3,0 haben.
Sehe ich das richtig?
(Aachen ist nur ein Beispiel, weil es ganz oben in der Liste steht ^^)