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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen!

    Mich würde mal interessieren, wie in den vielen Kliniken Deutschlands Verlegungsfahrten mit ärztlicher Begleitung organisiert sind.

    Bei uns in Bayern steht im Bayerischen RettungsdienstGesetz von 2009, dass ein Krankenhaus- oder Verlegungsarzt dazu die Notarztqualifikation benötigt.

    siehe:
    http://www.verwaltung.bayern.de/Tite...008_rahmen.htm
    Paragraph 43(5)

    Meine Fragen:
    1. Gibt es in anderen Bundesländern eine ähnliche Vorschrift oder darf dort jeder Arzt begleiten? Wie wird es gehandhabt?

    2. Wie sieht es konkret in Bayern aus? Wird dieses Gesetz von Euren Klinik-Chefs beachtet oder verlegt/begleitet ihr Patienten (mit Arztbegleitung), auch wenn ihr nicht die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin besitzt?

    Freue mich über eine rege Diskussion...



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von pottmed
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    In Niedersachsen begleiten auch Ärzte ohne NA-Qualifikation.
    Jeder Tag an dem man nichts neues lernt, ist ein verlorener Tag







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  3. #3
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von missmarcumar Beitrag anzeigen
    2. Wie sieht es konkret in Bayern aus? Wird dieses Gesetz von Euren Klinik-Chefs beachtet oder verlegt/begleitet ihr Patienten (mit Arztbegleitung), auch wenn ihr nicht die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin besitzt?
    Ja, denn das ist in dieser Form einfach nicht umsetzbar. Wenn an einer kleineren Klinik nachts im Dienst ein Myokardinfarkt aufschlägt, muss der zeitnah ins nächste Koro-Labor verlegt werden. Und angesichts der gestiegenen Anforderungen für die NA-Qualifikation ist es einfach nicht möglich, dass jeder Diensthabende den Notarztschein besitzt.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  4. #4
    Gold Mitglied
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    Soweit mein Chef mir das mitteilte, ist es rechtlich wohl so, dass man zwar nicht den Notarztschein unbedingt besitzen muss, jedoch Notfallerfahrung. Sprich z. B. die Tätigkeit auf Intensiv/in der Anästhesie im OP für ein halbes Jahr hinter sich zu haben.
    Ansonsten läuft das bei uns so: Intensivmediziner (hier im Hause Anästhesist) und diensthabender Internist übernehmen die Erstversorgung, notfalls auch Beatmung mit OP-Gerät, wenn gar kein Beatmungsplatz mehr vorhanden. Dann wird der Hintergrundoberarzt einbestellt und fährt den Patienten.
    Alternativ kann der Anästhesie-Hintergrund einbestellt werden (schläft manchmal im Wohnheim).
    Ich weigere mich auch definitiv, jemanden zu transportieren, denn im Zweifel wäre es ein Übernahmeverschulden, wenn man nachweislich gar nicht qualifierziert sein kann (denn wie oft intubieren ich schon auf der peripheren Inneren???).

    Ach ja, Rheinland-Pfalz.



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  5. #5
    Herzschamane
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    Bei uns wird nur von jemand mit NA-Schein verlegt. Wenn das nicht verfügbar ist, dann muss der Notarzt die Verlegung machen, es sei denn ein Hubschrauber kommt in Betracht.



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