Zitat von
Relaxometrie
Um das Thema für kommende Berufsanfänger auf eine konstruktive Schiene zu bringen, stelle ich mal 2 Fragen:
1.
Ab wann ist man im Sinne eines Gutachters (und selbstverständlich im Sinne des Patientenwohls) als Arzt erfahren genug, um im Schadensfall (Patient verstirbt während des Transports, oder nimmt ernsthaften Schaden) straffrei zu bleiben? Von grober Fahrlässigkeit mal abgesehen.
2.
In die Situation, einen Transport begleiten zu müssen, kann man an einem kleinen Haus schneller kommen, als einem Recht ist. Eine Kommilitonin erzählte von einer Situation, in der sie (Assistentin, damals Ende 2tes WBJ in der Inneren, damals noch keinen Notarztschein) im Nachtdienst das Krankenhaus verlassen musste (oberärztliche Anordung), um einen Patienten ins nächste Herzkatheterlabor zu bringen. Wie soll man sich da verhalten? Macht man's nicht, enthält man dem Patienten die Therapie vor. Fährt man mit, macht man sich im Falle eines Schadens schuldig.
Ich denke, daß es richtig gewesen wäre, dem diensthabenden Oberarzt zu sagen, daß man seiner Anordnung, den Transport zu begleiten, nicht nachkommen kann/darf. Umso wichtiger ist es, sich die Frage 1 (oben) immer wieder zu stellen und seinem eigenen Ausbildungsstand anzupassen, damit man weiß, bis zu welchem Punkt man sich weigern sollte, Transporte zu begleiten, und ab wann ein Transport rechtlich abgesichert möglich ist.