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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Pilot (CVVH) Avatar von Hypnos
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    11.03.2005
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    Im Tal der Tränen
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    Zitat Zitat von LieberInvasiv Beitrag anzeigen
    Ganz ehrlich? Mir ist ein intensivmedizinisch Erfahrener und geübter Arzt ohne NA Schein tausendmal lieber bei einer Intensivverlegung als einer unserer durchschnittlichen Notärzte. Die haben nämlich meistens keinerlei intensivmedizinischen Kenntnisse (mehr). Nur weil ein Arzt zur Erlangung seines NA Scheins irgendwann mal 1 1/2 Jahre Intensiv/Ambulanz gemacht hat heißt es ja nicht, dass er da immer noch Ahnung von hat....!
    Glaube ich Dir gern. Interessiert nur den Gutachter nicht.


    Gruß,

    Hypnos
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  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Hypnos Beitrag anzeigen
    Ich habe das selbst früher bei meinem ersten Arbeitgeber auch mal gemacht, letztlich muß man aber sagen, daß sich im Schadensfall jeder Gutachter die Hände reiben würde...
    Um das Thema für kommende Berufsanfänger auf eine konstruktive Schiene zu bringen, stelle ich mal 2 Fragen:

    1.
    Ab wann ist man im Sinne eines Gutachters (und selbstverständlich im Sinne des Patientenwohls) als Arzt erfahren genug, um im Schadensfall (Patient verstirbt während des Transports, oder nimmt ernsthaften Schaden) straffrei zu bleiben? Von grober Fahrlässigkeit mal abgesehen.

    2.
    In die Situation, einen Transport begleiten zu müssen, kann man an einem kleinen Haus schneller kommen, als einem Recht ist. Eine Kommilitonin erzählte von einer Situation, in der sie (Assistentin, damals Ende 2tes WBJ in der Inneren, damals noch keinen Notarztschein) im Nachtdienst das Krankenhaus verlassen musste (oberärztliche Anordung), um einen Patienten ins nächste Herzkatheterlabor zu bringen. Wie soll man sich da verhalten? Macht man's nicht, enthält man dem Patienten die Therapie vor. Fährt man mit, macht man sich im Falle eines Schadens schuldig.
    Ich denke, daß es richtig gewesen wäre, dem diensthabenden Oberarzt zu sagen, daß man seiner Anordnung, den Transport zu begleiten, nicht nachkommen kann/darf. Umso wichtiger ist es, sich die Frage 1 (oben) immer wieder zu stellen und seinem eigenen Ausbildungsstand anzupassen, damit man weiß, bis zu welchem Punkt man sich weigern sollte, Transporte zu begleiten, und ab wann ein Transport rechtlich abgesichert möglich ist.



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  3. #13
    Gold Mitglied
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    16.04.2008
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    Ne Kollegin von mir hat mal den Notarzt zum Transport reingerufen, um ne Patientin zu transportieren. Die hat am nächsten Tag erst mal ne Standpauke über die Kosten dieses Transports für das Haus bekommen.
    Ne andere Kollegin mit 1 Jahr periphere Innere-Erfahrung wurde vom Oberazt angewiesen, ne Patientin zu transportieren. Lungenödem, bei uns kein Beatmungsplatz vorhanden, Intensivmediziner wollte sie demnach nicht nehmen. Sie ist gefahren, 3 Staßen weiter. Ich glaub, ich hätt's nicht gemacht. Patientin war noch nicht intubiert, hätte jederzeit absolut intubationspflichtig werden können, nur um 3 Ecken oder nicht.
    Muss jeder selber wissen, ob er seine Approbation im Zweifel für so was riskiert oder lieber den Anschiss von oben (der aber erst mal keine Konsequenzen hat). Offizielle Regelung hatte ich aus diesem Grund dann mla beim Chef erfragt, s. o.

    Muss aber auch sagen, dass solche Situationen nicht so häufig auftreten. Wir haben nen Herzkatheterlabor. Wenn verlegt wird, dann meist zur Bypass-OP und da sind dann unsere Kardiologen dran, die leider zum Transport genötigt werden.



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  4. #14
    Los! Tanz deinen Namen! Avatar von Leelaacoo
    Mitglied seit
    12.09.2003
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    Wo bin ich? Hier? Wo ist das? Und wieviele?
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    Hallo!
    Wenn ein Patient einen Arzt zum Transport benötigt (was impliziert, dass er instabil ist oder es werden könnte, und das ist bei Herzinfarktpatienten ja auch der Fall) wird bei uns im Haus immer mit einem Kollegen transportiert, der NA-Quali hat...was meistens dazu führt, dass der reguläre NA fahren muss. Manchmal fragt die Leitstelle tagsüber an, ob ein Kollege aus dem Haus mit NA-Quali mitfahren kann, manchmal geht das (Kollege/-in in Tagesklinik oder periphere Station), im Dienst allerdings nie, da man sonst stationäre Patienten/ ITS ohne Diensthabenden hätte...und da wir nur Innere/Neuro/Psych haben, können das die fachfremden Kollegen eben nicht auffangen...was würde denn sonst passieren, wenn im Haus ein Patient instabil ist? Ich denke, da wäre man dann (mit Recht) dran...

    Alledings habe ich (auch als NA) das Gefühl, dass arztbegleiteter Transport extrem zunimmt, teilweise ist die einzige Begründung, der Patient liege auf ITS, was bei manchen Patienten eifach auch immer noch keinen NA rechtfertigt sondern ein RTW mit Überwachung ausreichend wäre...habe die letzten Wochen immer wieder komplett stabile Patienten zur Bildgebung etc. begleiten müssen, die ich ohne NA geschickt hätte...teils Verlegungen in andere Häuser, wo die Patienten dann auf periphere Stationen kamen, ohne Überwachung...warum man dazu dann ein knappes Rettungsmittel band...konnte mir keiner erklären. Die Angst vor Regressen wird einfach immer deutlicher, daher würde ich ohne NA-Quali auch nicht begleiten...habe ich früher auch nicht gemacht
    Wir haben einen ITW, welcher allerdings nur tagsüber fährt...das fällt also im Dienst einfach aus...

    LG Lee (und NA ist einfach nA, dafür sind mindestens die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt...wenn ein super-erfahrener ITS-Kollege keinen Schein macht, dann hat er meist persönliche Gründe dazu...und fährt halt nicht mit...sind bei uns übrigens recht viele, die die Verantwortung eben NICHT wollen, muss man auch akzeptieren)



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  5. #15
    Pilot (CVVH) Avatar von Hypnos
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Um das Thema für kommende Berufsanfänger auf eine konstruktive Schiene zu bringen, stelle ich mal 2 Fragen:

    1.
    Ab wann ist man im Sinne eines Gutachters (und selbstverständlich im Sinne des Patientenwohls) als Arzt erfahren genug, um im Schadensfall (Patient verstirbt während des Transports, oder nimmt ernsthaften Schaden) straffrei zu bleiben? Von grober Fahrlässigkeit mal abgesehen.

    2.
    In die Situation, einen Transport begleiten zu müssen, kann man an einem kleinen Haus schneller kommen, als einem Recht ist. Eine Kommilitonin erzählte von einer Situation, in der sie (Assistentin, damals Ende 2tes WBJ in der Inneren, damals noch keinen Notarztschein) im Nachtdienst das Krankenhaus verlassen musste (oberärztliche Anordung), um einen Patienten ins nächste Herzkatheterlabor zu bringen. Wie soll man sich da verhalten? Macht man's nicht, enthält man dem Patienten die Therapie vor. Fährt man mit, macht man sich im Falle eines Schadens schuldig.
    Ich denke, daß es richtig gewesen wäre, dem diensthabenden Oberarzt zu sagen, daß man seiner Anordnung, den Transport zu begleiten, nicht nachkommen kann/darf. Umso wichtiger ist es, sich die Frage 1 (oben) immer wieder zu stellen und seinem eigenen Ausbildungsstand anzupassen, damit man weiß, bis zu welchem Punkt man sich weigern sollte, Transporte zu begleiten, und ab wann ein Transport rechtlich abgesichert möglich ist.
    Also
    ad 1) Sofern der Facharztstandard gewahrt wird. Das hiesse im Streitfall käme es, so denn eine entsprechende Qualifikation nicht vorliegt (Facharzt, NA-Schein, ITS-Transportschein oder whatever) zur Beweislastumkehr - d.h. der begleitende Kollege muß darlegen, warum KEINE andere Alternative wählbar gewesen wäre - und das ist in meinen Augen ein Ding der Unmöglichkeit.

    ad 2) In diesem Fall ist a) entweder der diensthabende Oberarzt derjenige, der den Patienten begleitet, oder b) es wird über die Feuerwehr der Notarzt für diese Aufgabe eingebunden. Mehr Alternativen stehen nicht zur Verfügung.

    Gruß,

    Hypnos

    P.S.: Vielleicht kann diese Diskussion ja dazu anregen, im eigenen Haus einen entsprechenden Standard für eben diese Situationen zu implementieren. DAS hingegen wird von Gutachtern auch immer ganz gern gesehen und zeugt von der Bereitschaft, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und im Fall eines Falles nicht mit der Situation überfordert zu sein.
    Geändert von Hypnos (08.08.2010 um 10:19 Uhr) Grund: post scriptum
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