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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Klinik!
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    Zitat Zitat von kut66 Beitrag anzeigen
    Ist echt doof so in der Luft zu hängen, immermit dem Gedanken im Kopf, vielleicht ist das Unternehmen Studium komplett für die Katz gewesen ( bin kurz vorm PJ )
    Die Eintragungen verjähren auch, aber erst nach Jahren. Könntest in der Zeit ja reine Forschung betreiben

    Spaß bei Seite. Frag doch mal im Internet in Foren nach, wo sich Juristen rumtreiben. Oder du fragst jemanden der sich wirklich damit auskennt...



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  2. #17
    Registrierter Benutzer
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    136
    Zitat Zitat von Michael72 Beitrag anzeigen
    Einen Eintrag ins Zentralregister gibt es erst bei Strafen über 90 Tagessätzen (also 3 Monatsgehälter). Für geringfügigen Diebstahl sollte es (wenn es Ersttat war) nur Sozialstunden geben. Für den Bafög-Betrug ist ebenfalls das Strafmass ausschlaggebend für einen Eintrag ins Zentralregister.

    Ne einen Eintrag ins Zentralregister gibt es so oder so.
    Die 90 TS-Regel kenne ich, die gilt aber für das Führungszeugnis.
    Neben dieser Regel gibt es aber noch eine, die besagt, dass auch mehrere kleinere Delikte, die einzeln UNTER 90 TS bestraft wurden, darin erscheinen.
    Desweiteren ist der Diebstahl ja nicht die Ersttat, die Sache mit dem Bafög war ja vorher.

    @Medi2009
    in nem Juraforum hab ich auch schon gefragt. Hat mir einiges an Infos eingebracht, aber nicht die entscheidende Frage beantwortet: Was genau darf in einem FZ eingetragen sein und was nicht.

    Für einen Rechtsanwalt fehlt mir das Geld. Und Beihilfe zur Rechtsberatung wird bei Strafsachen nur im Rahmen eines einmaligen Beratungstermins gewährt.



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  3. #18
    undereducated Avatar von Michael72
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    1. WBJ
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    Zitat Zitat von kut66 Beitrag anzeigen
    Für einen Rechtsanwalt fehlt mir das Geld.
    Schau mal hier.
    - while (!asleep()) sheep++; -



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  4. #19
    Queen of Hearts
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    where second best will never do...
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    Ist zwar etwas off topic, aber eine Bekannte ist wegen eines im Alter von 16 Jahren geklauten Lippenstiftes nach Abschluss des Jura-Studiums nicht zur Staatsanwalt-Laufbahn zugelassen worden. Es war damals nicht mal zur Strafverfolgung gekommen, sondern diversionell erledigt worden ("gemeinnützige Leistungen") - somit hatte sie zwar stets blande Strafregisterbescheinigungen, aber war eben amtsbekannt...

    - Wegen der Strafregisterbescheinigungen "ohne Eintrag" hätte sie aber hinsichtlich einer ärztlichen Berufserlaubnis keine Probleme gehabt...
    Je ne regrette rien!



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  5. #20
    Diamanten Mitglied
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    long time gone
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    mit 16 fällt das ganze doch unter das Jugendstrafrecht, oder? Solche Einträge dürfen meines Wissens gar nicht die berufliche Zukunft beeinträchtigen.



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