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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Queen of Hearts
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    Zitat Zitat von Mr. Pink online Beitrag anzeigen
    mit 16 fällt das ganze doch unter das Jugendstrafrecht, oder?

    - Yep, deshalb Diversion (wobei der Ladendiebstahl auch beim Erwachsenen diversionell erledigt werden kann).

    Zitat Zitat von Mr. Pink online Beitrag anzeigen
    Solche Einträge dürfen meines Wissens gar nicht die berufliche Zukunft beeinträchtigen.
    - Um die berufliche Zukunft wegen einer "Jugendsünde" nicht zu beeinträchtigen, bleibt eben der Strafregisterauszug "leer". Aber jede diversionelle Erledigung wird natürlich im Zentralregister vermerkt - somit kannste Richter- und Staatsanwaltlaufbahn knicken.
    Je ne regrette rien!



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  2. #22
    Diamanten Mitglied
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    Das ist sowas von bescheuert! Mir fehlen grad echt die Worte ...



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  3. #23
    Queen of Hearts
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    Sie arbeitet mittlerweile in der Rechtsabteilung eines Konzernes und verdient wesentlich mehr, als sie in der schwarzen Kutte jemals eingenommen hätte...
    Je ne regrette rien!



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  4. #24
    Diamanten Mitglied
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    trotzdem find ich das total banane ... nur weil man mit 16 Jahren mal Mist gebaut hat, darf man nicht mehr Rechtsanwalt werden?! Das ist völlig daneben.



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  5. #25
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Sie darf doch Rechtsanwältin sein, aber nicht im Staatsdienst als Richterin bzw. Staatsanwältin arbeiten. DAS widerum finde ich nun nicht soo falsch... Ist ja nicht besonders glaubhaft, einen "vorbestraften" Richter zu haben - irgendwo muss man die Grenze eben ziehen...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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