- Yep, deshalb Diversion (wobei der Ladendiebstahl auch beim Erwachsenen diversionell erledigt werden kann).
- Um die berufliche Zukunft wegen einer "Jugendsünde" nicht zu beeinträchtigen, bleibt eben der Strafregisterauszug "leer". Aber jede diversionelle Erledigung wird natürlich im Zentralregister vermerkt - somit kannste Richter- und Staatsanwaltlaufbahn knicken.