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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Medimatze Beitrag anzeigen
    an meinem neuen Haus sagte man mir "Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende".
    Ich verstehe nicht, warum das neue Haus sich zu den Kündigungsfristen im alten Haus äußert. Gut...die wollen Dich wahrscheinlich schnell haben und wollten Dir einen guten Rat geben. Aber es sollte doch einfach sein:
    Was steht in Deinem aktuellen Arbeitsvertrag? Wenn es unklar scheint, würde ich in der Verwaltung anrufen und nachfragen.


    Zitat Zitat von Medimatze Beitrag anzeigen
    Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende
    Wenn das in Deinem Fall stimmt, kannst Du im aktuellen Quartal immer zum Ende des folgenden Quartals kündigen. Mit einer Kündigung zum 30.09. bist Du jetzt also zu spät dran. Du kannst also erst zum 31.12. kündigen.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Es gibt schon eine Möglichkeit, fristlos (als Arbeitnehmer) zu kündigen: Wenn Du z. B. einen Weiterbildungsvertrag hast und Weiterbildungsinhalte nicht vermittelt werden, der Tarifvertrag nicht eingehalten wird o.Ä.. Vorher mit einem Arbeitsrechtler reden, dann auf Gut Glück fristlos kündigen.

    Wahrscheinlich wird Dich Dein Alter Arbeitgeber dann nicht auf Erfüllung (= Schadensersatz) verklagen, allerdings dürfte man für das Zeugnis auch einen Anwalt brauchen......

    Übrigens: Aufhebungsverträge zu verweigern, kommt immer mehr in Mode, nicht nur in der Psychiatrie. Dabei geht es um pure Macht angesichts der Verzweiflung, Leute nicht mehr wie Lemminge versklaven zu können.

    Man könnte ja mal beim eigentlich Arbeitgeber (unter Umgehung des Chefarztes) anfragen - vielleicht hat der (rechtsverbindlich) garnichts dagegen.......



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  3. #8
    Hero of the day Avatar von Medimatze
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    Zitat Zitat von dreamchaser Beitrag anzeigen
    Ich nehme an, da du bis 30.9. zum Quartalsende noch kündigen kannst, dass du zum 1. Januar wechselst. Warum möchtest du einen Aufhebungsvertrag? Ein Anrecht auf deinen Urlaub hast du. Dass du für die Überstunden Freizeit bekommst, das solltest du mit der Verwaltung aushandeln.
    Die Kündigungsfristen sind immer zum Quartalsende.
    Also habe nachgelesen. TV-Ärzte/VKA sieht vor: 4 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende wenn man mehr als 3 Jahre beschäftigt war. Damit muss ich bis Ende Dezember bleiben. 3 Monate davon werde ich Urlaub nehmen. Warum lässt der Chef mich nicht einfach gehen?!
    "Ich bin nicht intelligent, sondern fleißig"



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  4. #9
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    ...vermutlich, weil er nicht gerade in Bewerbungsmappen ertrinkt und ganz sicher nicht einen Altassistenten im Ärmel hat, der den Job jetzt und sofort haben will?
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #10
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Das wundert mich überhaupt nicht. Die Chefs, die ich in meiner Psychiatriezeit kennenlernen durfte/musste, waren -was Führungsqualitäten angeht- Katastrophen. Und in anderen Bereichen der Medizin wird es wohl nicht anders sein. Leider.
    Waren die Chefs dort Arbeitgeber oder Patienten
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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