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Ich zahl auch diesen Beitrag (komm. Haus Dresden, Sachsen). Mich ärgert es zwar jeden Monat, ich könnte ja auch Schuhe kaufen, aber so sinnentleert ist es vielleicht doch nicht...
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Hallo Leute,
kurze Frage, mit der vll. schon jemand zu tun hatte:
Auf meiner allerersten Lohnabrechnung taucht als Abzug
(immerhin 150 Euronen) der Beitrag zur ZVK (Zusatzversorgung
öffentlicher Dienst) zur KV-Sachsen auf.
Das ist das erste mal, dass ich davon überhaupt gehört hab.
Habe hier recherchiert, bin aber nicht vollkommen schlau geworden,
daher zwei knackige Fragen:
1. Bleibt der Beitrag so hoch? Irgendwo steht, das sollen 1,48% sein;
bei mir sind das aber knapp 5% vom bruttolohn?
2. Kann ich mich davon befreien lassen?
Bin an kommunalem Haus in Sachsen (Leipzig)
Danke und liebe Grüße!!
S.
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Ich zahl auch diesen Beitrag (komm. Haus Dresden, Sachsen). Mich ärgert es zwar jeden Monat, ich könnte ja auch Schuhe kaufen, aber so sinnentleert ist es vielleicht doch nicht...
Hm, sinnentleert ist es in der Tat leider, falls man (z.B. durch
direkte Niederlassung) nicht die Mindest-Beitragsdauer erreicht,
nach der Ausbildung dann aber ca. 10000 E eingezahlt hat.
schau mal genau, häufig steht auf der lohnabrechnung ein hoher betrag, den aber der arbeitgeber! bezahlt und zu nur einen geringen teil der weiter unten steht
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stimmt, da stehen zwei beträge, ag-anteil ca. 200 euro,
mein anteil immerhin knapp 140 euro.
find ich schon geld, ehrlich gesagt.
bin gerade am klären, ob man die kohle wieder bekommt,
wenn man die anwartschaft nicht erreicht - die gute zvk
drückt sich etwas um eine verbindliche antwort.
wundert mich, dass sich nicht mehr assistenten mit dieser
"zwangsabgabe" beschäftigen; hochgerechnet auf die
gesamte ausbildung subventioniert man mit ca. 10.000 euro
ein zwangs-zusatz-renten-system, von dem man u.U. nie
was bekommen wird.
halte euch auf dem laufenden.
so long, S.