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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von Sealwolf Beitrag anzeigen
    Hm, sinnentleert ist es in der Tat leider, falls man (z.B. durch
    direkte Niederlassung) nicht die Mindest-Beitragsdauer erreicht,
    nach der Ausbildung dann aber ca. 10000 E eingezahlt hat.
    Ist bei euch die Mindest-Beitragsdauer länger wie 5 Jahre??? In BW sind es 5 Jahre, man kann sich aber auch für die ersten 5 Jahre befreien lassen (dann zahlt nur der AG seinen Plfichtanteil) muss aber nach 5 Jahren wechseln und fängt dann natürlich wieder bei 0 Jahren an.

    In BW kann man sich die Beiträge auszahlen lassen, bzw. auch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    doch, auch hier sind es fünf jahre. allerdings plane ich nicht, so lange
    im ÖD zu bleiben.
    man kann sich in sachsen wohl leider nicht von den arbeitnehmer-beiträgen befreien lassen, warum auch immer, handelt es sich im grunde doch um
    den gleichen tarifvertrag (oder?), auf den die pflichtmitgliedschaft fußt.
    zum thema beiträge rückerstatten erhält man widersprüchliche angaben:
    die zvk hat mir geschrieben, dass man ja sofort "unverfallbare" ansrüche
    erwirbt, in sofern nichts zurückbekommen kann.
    andererseits muss man, laut deren satzung, aber 5 jahre einzahlen, um rente zu bekommen.
    sprich: arbeite ich nur 4 jahre im öffentlichen dienst in sachsen, und kehre gehe dann z.b. zu einem privaten arbeitgeber, ist das geld verloren.



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  3. #8
    Dunkelkammerforscher
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    Die Arbeitgeberanteile bekommst du tatsächlich nicht ausbezahlt, du kannst dir aber glaube ich deine Anteile auszahlen lassen (zumindestens bei uns ist mit das so erklärt worden). In den meisten Fällen haben aber auch private Kliniken eine Betriebsrente o.ä. und du kannst die Ansprüche dann übertragen, was deutlich sinnvoller ist.



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