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Zitat von
Sealwolf
Hm, sinnentleert ist es in der Tat leider, falls man (z.B. durch
direkte Niederlassung) nicht die Mindest-Beitragsdauer erreicht,
nach der Ausbildung dann aber ca. 10000 E eingezahlt hat.
Ist bei euch die Mindest-Beitragsdauer länger wie 5 Jahre??? In BW sind es 5 Jahre, man kann sich aber auch für die ersten 5 Jahre befreien lassen (dann zahlt nur der AG seinen Plfichtanteil) muss aber nach 5 Jahren wechseln und fängt dann natürlich wieder bei 0 Jahren an.
In BW kann man sich die Beiträge auszahlen lassen, bzw. auch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen.